Nach Berechnungen der Zentralen Markt- und Preisberichtstelle in Bonn (ZMP) liegen die Nettoerlöse je Schlachtschwein zum ersten Mal seit drei Jahren über den kalkulierten Vollkosten. Das schafft eine wichtige Erholungsphase für die Betriebe, die in den letzten Jahren von der Substanz gelebt haben. Gleichzeitig ist es ein wichtiges Signal für investitionswillige Schweinehalter zur Modernisierung veralteter Stallanlagen bzw. für den Bau wettbewerbsfähiger Schweineställe.
Die Betonung liegt auf wettbewerbsfähig, wobei Umwelt- und Tierschutz nicht zu kurz kommen dürfen. Maßstab ist der Stand der Technik. Leider gibt es in Deutschland einen gravierenden Hemmschuh. Hier warten die Schweinehalter seit Jahren auf die 1:1-Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht – zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Wettbewerbsfähigkeit. Befürchten müssen die deutschen Schweinehalter tatsächlich jedoch eine deutliche Verschärfung der Vorschriften für die Haltung von Schweinen. Das legt zumindest ein Verordnungsentwurf nahe, der im Juni 2004 als Bundesratsdrucksache vorgelegt wurde.
Der Entwurf gab Anlass für zahlreiche Stellungnahmen. Der Zentralverband der Schweineproduktion (ZDS) hat insbesondere nachgehakt, wo Forderungen des Ministeriums nicht schlüssig bzw. wissenschaftlich nicht belegbar erschienen. Dabei stellte sich heraus, dass eine Forderung des Ministeriums bisher kaum hinterfragt wurde: Die Erhöhung der Lichtintensität von bisher 40 Lux auf 80 Lux. Das Ministerium begründet seinen Vorschlag mit Studien zur Melatoninrhythmik. Darin wurde nachgewiesen, dass die Melatoninkonzentration u.a. durch Licht gesteuert wird. Da alle Lebewesen ein Recht auf Rhytmizität besitzen, wird auch für Schweine eine ausreichende Lichtintensität zur Auslebung von Biorhythmen gefordert. Es wird verschwiegen, dass aktuelle Studien u.a. aus Großbritannien und Finnland zu anderen Ergebnissen gelangen. So konnte in englischen Versuchen mit unterschiedlichen Lichtintensitäten (< 4 Lux über 40 Lux bis 400 Lux) gezeigt werden, dass Schweine für ihr Wohlbefinden eine geringere Lichtintensität (< 5 Lux) bevorzugen. Insbesondere für Ruhephasen. Nicht weiter verwunderlich. Schließlich gelten Schweine als Dämmerungstiere. In der finnischen Studie wurde nachgewiesen, dass nicht die Lichtintensität, sondern die Differenzierung von Hell- und Dunkelphasen für die Melatoninsekretion maßgebend ist. Der Schwellenwert für diese Differenzierung lag unter 40 Lux. Warum fordert das Ministerium trotzdem 80 Lux? In der Begründung zur VO werden diese Studien nicht erwähnt!
Würde der Bundesrat dem BMVEL-Vorschlag folgen, hätte das weitreichende Folgen. Nicht nur der beabsichtigte tierschutzfördernde Aspekt wäre zu hinterfragen, sondern auch die Konsequenzen für die Umwelt und letztlich für die Wirtschaftlichkeit.
Nach Berechnungen des Kompetenzzentrums für Tierhaltung und Bauwesen (KTB), Uelzen, sowie der Arbeitsgemeinschaft Elektrizitätsanwendung in der Landwirtschaft (AEL)), Frankfurt, führt eine Erhöhung der Lichtintensität von 40 auf 80 Lux zu Mehrkosten von 8 Mio Euro jährlich (bei 15 Cent je Kilowattstunde und einer Stallfläche von 0,65 qm). Installations- und Materialkosten für erforderliche zusätzliche Lichtquellen wurden hierbei noch nicht berücksichtigt.
Der Stromverbrauch würde explosionsartig um mehr als 100 Prozent von 120.000 KWh auf 240.000 KWh ansteigen. Würde gleichzeitig die Platzanspruch der Tiere auf 1 qm steigen, erhöht sich sich Strombedarf noch einmal um 60 % auf 380.000 KWh. Dann würden die Strommehrkosten gar auf 15 Mio. € jährlich steigen. Damit einher geht eine Erhöhung des CO2-Ausstosses um rd. 65.000 kg jährlich.
Diese Zahlen erscheinen kaum vereinbar mit den propagierten Zielen der Bundesregierung.
Sonstige Auswirkungen des vorgelegten BMVEL-VO-Entwurfes
Die Betonung liegt auf wettbewerbsfähig, wobei Umwelt- und Tierschutz nicht zu kurz kommen dürfen. Maßstab ist der Stand der Technik. Leider gibt es in Deutschland einen gravierenden Hemmschuh. Hier warten die Schweinehalter seit Jahren auf die 1:1-Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht – zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Wettbewerbsfähigkeit. Befürchten müssen die deutschen Schweinehalter tatsächlich jedoch eine deutliche Verschärfung der Vorschriften für die Haltung von Schweinen. Das legt zumindest ein Verordnungsentwurf nahe, der im Juni 2004 als Bundesratsdrucksache vorgelegt wurde.
Der Entwurf gab Anlass für zahlreiche Stellungnahmen. Der Zentralverband der Schweineproduktion (ZDS) hat insbesondere nachgehakt, wo Forderungen des Ministeriums nicht schlüssig bzw. wissenschaftlich nicht belegbar erschienen. Dabei stellte sich heraus, dass eine Forderung des Ministeriums bisher kaum hinterfragt wurde: Die Erhöhung der Lichtintensität von bisher 40 Lux auf 80 Lux. Das Ministerium begründet seinen Vorschlag mit Studien zur Melatoninrhythmik. Darin wurde nachgewiesen, dass die Melatoninkonzentration u.a. durch Licht gesteuert wird. Da alle Lebewesen ein Recht auf Rhytmizität besitzen, wird auch für Schweine eine ausreichende Lichtintensität zur Auslebung von Biorhythmen gefordert. Es wird verschwiegen, dass aktuelle Studien u.a. aus Großbritannien und Finnland zu anderen Ergebnissen gelangen. So konnte in englischen Versuchen mit unterschiedlichen Lichtintensitäten (< 4 Lux über 40 Lux bis 400 Lux) gezeigt werden, dass Schweine für ihr Wohlbefinden eine geringere Lichtintensität (< 5 Lux) bevorzugen. Insbesondere für Ruhephasen. Nicht weiter verwunderlich. Schließlich gelten Schweine als Dämmerungstiere. In der finnischen Studie wurde nachgewiesen, dass nicht die Lichtintensität, sondern die Differenzierung von Hell- und Dunkelphasen für die Melatoninsekretion maßgebend ist. Der Schwellenwert für diese Differenzierung lag unter 40 Lux. Warum fordert das Ministerium trotzdem 80 Lux? In der Begründung zur VO werden diese Studien nicht erwähnt!
Würde der Bundesrat dem BMVEL-Vorschlag folgen, hätte das weitreichende Folgen. Nicht nur der beabsichtigte tierschutzfördernde Aspekt wäre zu hinterfragen, sondern auch die Konsequenzen für die Umwelt und letztlich für die Wirtschaftlichkeit.
Nach Berechnungen des Kompetenzzentrums für Tierhaltung und Bauwesen (KTB), Uelzen, sowie der Arbeitsgemeinschaft Elektrizitätsanwendung in der Landwirtschaft (AEL)), Frankfurt, führt eine Erhöhung der Lichtintensität von 40 auf 80 Lux zu Mehrkosten von 8 Mio Euro jährlich (bei 15 Cent je Kilowattstunde und einer Stallfläche von 0,65 qm). Installations- und Materialkosten für erforderliche zusätzliche Lichtquellen wurden hierbei noch nicht berücksichtigt.
Der Stromverbrauch würde explosionsartig um mehr als 100 Prozent von 120.000 KWh auf 240.000 KWh ansteigen. Würde gleichzeitig die Platzanspruch der Tiere auf 1 qm steigen, erhöht sich sich Strombedarf noch einmal um 60 % auf 380.000 KWh. Dann würden die Strommehrkosten gar auf 15 Mio. € jährlich steigen. Damit einher geht eine Erhöhung des CO2-Ausstosses um rd. 65.000 kg jährlich.
Diese Zahlen erscheinen kaum vereinbar mit den propagierten Zielen der Bundesregierung.
Sonstige Auswirkungen des vorgelegten BMVEL-VO-Entwurfes



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