Wie wirkt sich die diskutierte Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung bei der Flächenbemessung in der Schweinehaltung aus?
Zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist auch nach der Bundesratsentscheidung im November 2003 noch kein Kompromiss zwischen Bundesregierung und Bundesrat gefunden worden. Ein wesentlicher Diskussionspunkt ist die Bemessung der Buchtenfläche für Mastschweine (Tab.1).
Tab. 1: Mindestbuchtenflächen für Schweine, 2. Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (Herbst 2003) und Vergleichswerte
Tab. 1: Mindestbuchtenflächen für Schweine, 2. Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (Herbst 2003) und Vergleichswerte
| Regierungsentwurf | Bundesrat 28.11.03 | EU-Richtlinie 91/630 und SchweinehaltungsVO | |||
| Tiere je Gruppe | |||||
| Ferkel/MS | bis 10 | 11-29 | ab 30 | kg/Tier | Bodenfläche (m2/Tier) |
| > 5-10 | 0,35 | 0,31 | 0,28 | 0,15 | 0,2 |
| > 10-20 | 0,35 | 0,31 | 0,28 | 0,2 | 0,2 |
| > 20-30 | 0,45 | 0,41 | 0,37 | 0,35 | 0,3 |
| > 30-50 | 0,65 | 0,58 | 0,52 | 0,5 | 0,4 |
| > 50-85 | 0,92 | 0,83 | 0,75 | 0,75 | 0,55 |
| > 85-110 | 1,1 | 1 | 0,9 | 0,75 | 0,65 |
| > 110 | 1,2 | 1,1 | 1 | 1 | 1 |
| Jungsauen | 1,85 | 1,65 | 1,5 | 1,6 | |
| Altsauen | 2,5 | 2,25 | 2,05 | 1,6 | |
Der Regierungsentwurf sieht gegenüber der EU-Richtlinie eine deutliche Erhöhung der Werte für die Buchtenfläche vor, differenziert nach Gruppengröße. Der Bundesrat hält nur eine geringe Anhebung auf derzeit bereits empfohlene Werte für vertretbar. Im Regierungsentwurf wird bei großen Gruppen ab 30 Tieren, die den Tieren mehr Bewegungsraum und Möglichkeiten zur Differenzierung in Funktionsbereiche bieten, der Flächenbedarf am niedrigsten angesetzt, er erhöht sich für die mittlere Gruppe von 11 bis 29 Tieren um 10 %, für kleine Gruppen bis 10 Tiere um 20 %. Entscheidend für die Mastschweinehaltung sind die Anforderungen in der Endmast (bis 110 kg). Statt bisher 0,65 m2 je Tier werden für eine Großgruppe mit mindestens 30 Tieren 0,9 m2 verlangt, für elf bis 29 Tiere sind es 1m2 und für eine Kleingruppe (bis zehn Tiere) 1,1 m2/Tier.
Mehrkosten für den Landwirt
Bei Neubauten ergeben sich Mehrkosten im Wesentlichen für die Vergrößerung der Bauhülle, sie liegen je nach Gruppengröße zwischen 2,4 € und fast 5 € je Mastschwein (Tab. 2) gegenüber dem bisherigen Standard mit einer Buchtenfläche von 0,7 m2. Die Investitionen für die Stalleinrichtung und Technik erhöhen sich nur geringfügig.
Tab. 2: Investitionskosten für Tierschutzanforderungen beim Mastschweinestall - Neubau und Umbau, wärmegedämmter und zwangsgelüfteter Stall
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Tab. 3: Reduzierter Tierbesatz zur Anpassung an erhöhte Anforderungen zur Buchtenfläche
je Tier
je Tier
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Für bestehende Ställe ist die Kostenbelastung deutlich höher (Tab. 2). Um die Anforderung an die Mindestbuchtenfläche je Tier zu erfüllen, muss der Tierbestand erheblich reduziert werden (Tab. 3). Damit werden die Gesamtinvestition und nicht nur der Anteil des Gebäudes auf die Zahl der verbleibenden Tiere bezogen. In Ställen mit bisher zehn bis zwölf Tieren je Bucht (0,7 m2/Tier) können nur noch sechs bis sieben Tiere je Bucht aufgestallt werden, die Bestandsreduzierung und damit zusätzliche Kostenbelastung durch den Stall beträgt 36 %, im günstigsten Fall bei der Großgruppe mit bisher 39 Tieren 22 %. Im Modellfall ergeben sich Kosten von 4,30 € bis 8,85 € je Mastschwein (0,9 bis 1,1 m2 Buchtenfläche/Mastplatz).
Genehmigungsgrundlage uneinheitlich, Perspektive nur für Spitzenbetriebe?
Bis zu einer Einigung im Gesetzgebungsverfahren stellen die Genehmigungsbehörden je nach Bundesland zum Teil stark abweichende Anforderungen. Dem Landwirt kann nur empfohlen werden, Stallsysteme mit Großgruppenhaltung zu wählen, die im Rahmen der diskutierten Anforderungen anpassungsfähig sind. Bei Umbauten ist dies je nach Aufstallung und Fütterungssystem jedoch mit erheblichen Änderungen der Stalleinrichtungen verbunden.
Der Anteil der Investitionskosten an den gesamten Produktionskosten liegt bei Mastschweinen bei etwa 15 %. Für eine auch in Zukunft erfolgreiche Mastschweineproduktion bleiben damit die Kosten für Betriebsmittel, vor allem Futtermittel und Ferkel, die erzielbaren Preise für die Mastschweine sowie der Managementeinfluss auf gute Tierleistungen, geringe Verluste und betriebswirtschaftlichen Erfolg weiterhin entscheidend.(KTBL)
Der Anteil der Investitionskosten an den gesamten Produktionskosten liegt bei Mastschweinen bei etwa 15 %. Für eine auch in Zukunft erfolgreiche Mastschweineproduktion bleiben damit die Kosten für Betriebsmittel, vor allem Futtermittel und Ferkel, die erzielbaren Preise für die Mastschweine sowie der Managementeinfluss auf gute Tierleistungen, geringe Verluste und betriebswirtschaftlichen Erfolg weiterhin entscheidend.(KTBL)



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