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Gespräche mit Europaabgeordneten

Nachdem in Belgien bereits Anfang März 2022 nahezu alle Corona-Maßnahmen aufgehoben wurden, konnte sich die ADT wieder verstärkt um den Kontakt zu den Europaabgeordneten kümmern. Präsident Böge konnte an mehreren Terminen mit 10 Abgeordneten von unterschiedlichen Parteien und aus vier Mitgliedstaaten zusammenkommen. Ein Schwerpunktthema war dabei die Umsetzung der Strategie Vom Hof auf den Tisch (Farm to fork, F2f), die in zahlreichen Initiativberichten des Europäischen Parlaments, aber auch in Gesetzgebungsverfahren eine große Rolle spielt.

 

Zudem hat die Europäische Vereinigung der Tiergesundheitsdienste (FESASS) Herrn Böge als ihren Sprecher für das F2f-Dossier gegenüber dem EP bestimmt. Die Position der europäischen Vereinigung dazu wurde vom ADT-Geschäftsführer koordiniert und die Zukunftsperspektiven der F2f-Strategie für ländliche Räume mit starkem Viehhaltungssektor waren auch das Thema des Parlamentarischen Abends der ADT, der nach zwei Jahren coronabedingter Pause wieder in Brüssel stattfinden konnte. Am 24. Oktober 2022 diskutierten die Mitglieder der ADT mit Europaabgeordneten von der CDU, den Freien Wählern und den Grünen über die Bedeutung der Tiergesundheit als Schlüsselfaktor einer nachhaltigen Lebensmittelerzeugung.


Tiergesundheit und Biosicherheit

Die negativen Auswirkungen von Tierseuchen bekamen die Tierhalter in Deutschland, aber auch in einigen anderen EU-Mitgliedstaaten gerade im vergangenen Jahr besonders zu spüren, weil sich die hochpathogene Vogelgrippe so stark verbreitete wie noch nie und die Afrikanische Schweinepest in einzelnen Hausschweinebeständen in Baden-Württemberg und Niedersachsen nachgewiesen wurde. Dabei zeigten sich Probleme bei der praktischen Umsetzung der Bekämpfungsmaßnahmen, die bei mehreren Sitzungen von Expertengruppen der Kommission sowie einem der HPAI und der ASP gewidmeten Workshop der FESASS mit dem bei der GD Sante zuständigen Referat angesprochen wurden. Inzwischen sind einige Erleichterungen beschlossen und entsprechende Änderungen an den EU-Gesetzen im Amtsblatt veröffentlicht worden.


Tierschutz

Ein weiteres großes Thema war die Überarbeitung der EU-Tierschutzgesetzgebung. Die KOM hat dazu verschiedene Gutachten bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in Auftrag gegeben und die entsprechenden Stellungnahmen zum Tiertransport sowie zum Tierschutz in der Schweinehaltung sind im Juni 2022 veröffentlicht worden. ADT und BRS haben sich dazu mit einem Konsortium europäischer Dachverbände aus dem Agrarbereich abgestimmt und Schreiben an die KOM bzw. die EFSA gerichtet. Speziell zum Tiertransporte per Schiff wurde eine Delegierte und eine Durchführungsverordnung mit schärferen Vorschriften auf den Weg gebracht (beide Texte wurden im Januar bzw. Februar 2023 formell angenommen und werden im Laufe dieses Jahres veröffentlicht; sie gelten ab dem 1. 1. 2024).

 


Tiergesundheit

Im vergangenen Jahr bereitete die KOM zudem weitere Rechtsakte im Rahmen des EU-Tiergesundheitsrechts vor. Dabei handelte es sich zum einen um eine Delegierte Verordnung mit harmonisierten Vorschriften für den Einsatz von Impfstoffen und anderen Tierarzneimitteln und zum anderen um eine Änderung der Delegierten VO 2020/686 (Zuchtmaterial). Die ADT hatte sich für die letztlich beschlossenen flexibleren Regelungen eingesetzt. So werden künftig präventive Impfungen gegen Tierseuchen der Kategorie A einfacher und die Zugabe von Antibiotika zum Rindersamen wird nicht mehr verpflichtend sein.


EU-Taxonomieverordnung 2020/85

Ein ganz anderes Thema, das vor allem in Bezug auf den von allen Seiten geforderten Umbau der Tierhaltung eine große Bedeutung bekommen wird, ist die künftige Klassifizierung von Investitionen als (besonders) nachhaltig. Durch die EU-Taxonomieverordnung 2020/852 sollen Investitionen in nachhaltige Projekte und Aktivitäten gelenkt werden, damit die EU ihre Klima- und Energieziele erreichen kann. In Delegierten Verordnungen werden so genannte technische Bewertungskriterien festgelegt, anhand deren bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zu den in der Taxonomie-VO genannten Umweltzielen leistet. Bisher sind für die Landwirtschaft noch keine solchen Kriterien verabschiedet worden, aber im Laufe des Jahres wurden entsprechende Empfehlungen der Plattform für nachhaltiges Finanzwesen bekannt, die aus Sicht der Tierzucht als völlig unzureichend anzusehen sind, weil dort lediglich die Zucht von seltenen Rassen aufgeführt wird. In Abstimmung mit anderen Verbänden setzen sich ADT und BRS dafür ein, dass auch Investitionen in eine moderne und ressourceneffiziente Tierhaltung als nachhaltig gelten können und damit eine langfristige Absicherung des Umbaus der Tierhaltung gewährleistet wird.


Dr. Hans-Peter Schons

Geschäftsführer / Director

Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierzüchter e. V. (ADT)

German Animal Breeders' Federation / Fédération des associations allemandes d'éleveurs d’animaux

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