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P 2023 4 3 1 BRS Geschäftsbericht 2023 04R2 Ohne Texte Management

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine am 24. Februar 2022 ließ die Getreidepreise in die Höhe schnellen und sorgte somit auch für erhebliche Teuerungen am Futtermittelmarkt. Auch wenn Blackouts in Deutschland in Folge des Krieges nicht auftraten, so trafen die hohen Gas- und Energiekosten die Tierhaltung empfindlich. Zur Senkung laufender Kosten landwirtschaftlicher Betriebe wurden Konzepte erarbeitet und Maßnahmen, wie z.B. die Verbesserung der Futtereffizienz, Energieaufwandsreduktion durch LEDs, Wärmedämmmanagement etc. aufgezeigt.


Afrikanische Schweinepest

Das Afrikanische Schweinepest-Virus zirkuliert weiterhin in Deutschland und trägt zur angespannten Marktsituation bei. Im Mai 2022 machte das Virus einen Sprung nach Baden-Württemberg in einen Freilandhaltungsbetrieb, wo die Auswirkungen gering blieben. Anders verhielt es sich beim Ausbruch der Seuche im Landkreis Emsbüren in Niedersachsen. Wie das Virus in den Betrieb, der im geschlossenen System Sauen hält, gelangen konnte, war bislang nicht nachvollziehbar. Die Auswirkungen für die schweinereiche Region waren massiv (rd. 17.000 Mastschweine zum Nulltarif, ein Schaden von ca. 9 Mio. €). Gemeinsame Aktionen der Verbände und Politik, die Sperrfrist in NI zu verkürzen, scheiterten in Brüssel. Der BRS informierte und arbeitete im regelmäßigen Austausch mit Mitgliedern und weiteren Verbänden unter anderem daran, dass entsprechende Verordnungen (z.B. DVO (EU) 2021/605) und die ASP-Risikoampel aktualisiert werden. Im Frühjahr 2023 beschränkt sich die ASP auf die Bundesländer Brandenburg und Sachsen.


Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

©iStock-Foto ID: 478747718

Mit großer Sorge und Unmut blickten Tierhalter auf die Gesetzesentwürfe des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. In enger Absprache mit dem Fachbeirat Schwein und verschiedenen Vertretern aus den im BRS organisierten Erzeugerringen entstanden diverse Stellungnahmen zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, zur Herkunftskennzeichnung, zum Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung etc.. Dies resultierte unter anderem darin, dass Dr. Nora Hammer als Expertin zur Anhörung in den Agrarausschuss des Bundestags geladen wurde. Auszüge aus den Stellungnahmen und der Anhörung wurden in verschiedenen Fachzeitschriften und der Tagespresse zitiert. Im Laufe des Jahres verdeutlichte sich, dass obwohl das Mandat des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung verlängert wurde, es keine Ambitionen seitens des Ministeriums gibt, die dort erarbeiteten Vorschläge zu einer Transformation der Nutztierhaltung umzusetzen.


Imagekampagne Schweinefleisch

Die größte Sorge in der Schweinehaltung liegt jedoch eindeutig in der äußert angespannten Marktlage. Deshalb arbeitet der BRS in Zusammenarbeit mit verschiedenen Mitgliedern an einem Plan, wie eine Imagekampagne für Schweinefleisch finanziert werden kann. Neben Geldgebern aus dem Lebensmitteleinzelhandel, der Verarbeitungs-, Futtermittel- und Pharmaindustrie, soll für die grüne Seite der Flaschenhals an den Besamungsunternehmen angelegt werden.


Tierarzneimittelgesetz

Seit dem 1. Januar 2023 traten sowohl Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes (Durchführung der Verordnung 2019/6 über Tierarzneimittel, TAMG), als auch die Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung, TierSchTrV) in Kraft. Der BRS beteiligte sich in Form von Stellungnahmen an der Novellierung des TAMG, mit dessen Änderungen das nationale Antibiotikaminimierungskonzept nachgeschärft wurde. Unabhängig von der Bestandsgröße und Nutzungsart ist die neue halbjährliche Antibiotikaverbrauchsmengenerfassung nun für jeden rinder- und schweinehaltenden Betrieb verpflichtend.


Tierschutztransport-Verordnung

Auch die Änderung der TierSchTrV stellt rinderhaltende Betriebe vor neue Herausforderungen. Sowohl der BRS als auch Initiativen der Bundesländer waren in der einjährigen Übergangszeit bemüht, eine Verlängerung der Übergangszeit zu erwirken; leider erfolglos. So bedingt das auf 28 Tage erhöhte Mindesttransportalter von Kälbern teure, betriebsindividuelle Erweiterungen und/oder Umbauten. Der BRS empfiehlt die individuelle Anpassung des Herdenmanagements, sodass eine geringere Anzahl Verkaufskälbern aufläuft und Engpässe (Versorgung, Platz) auf Betrieben verhindert werden. Zudem wird die gezielte Anpaarung oder eine verlängerte Zwischenkalbezeit vorgeschlagen, dies ist aber betriebsindividuell auszuloten.


Gesunde Kuh, gesundes Kalb

Abb 2, GKGK

Zur ganzheitlichen Betrachtung der Milchviehgesundheit wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband für Tiergesundheit e.V. (BfT) die Initiative Gesundes Kalb, gesunde Kuh – gut versorgt in die Zukunft initiiert. Sie bietet Landwirten eine schnelle Orientierung zu den wichtigsten Eckpunkten einer gesunden Milchrinderhaltung und Kälberaufzucht und dient Beratern und Tierärzten als Nachschlagewerk zu Milchviehgesundheitsthemen. Auf der EuroTier 2022 informierten die Experten Prof. Kaske und Prof. Krömker in vier Vorträgen zu den Themen Kälber- und Eutergesundheit.


Erfolgsgeschichte Tierzucht

Ein anderes Projekt, die Erfolgsgeschichte Tierzucht wurde gemeinsam mit dem FBF und der AFC ins Leben gerufen. Sie soll einen essenziellen Beitrag zur wissenschaftlichen Aufarbeitung von Fakten und Kritikpunkten an der deutschen Rinder- und Schweinezucht leisten. Gemeinsam mit der AFC wurde eine Kommunikationsstrategie entwickelt und in der ersten Jahreshälfte 2023 veröffentlicht.


Tierwohlstandard Transport

(c)LSM GmbH , Stemwede

Seit einigen Jahren befinden sich Tiertransporte in Drittländer im Fokus der gesellschaftlichen und politischen Diskussionen. Der BRS sieht sich dabei als Lösungsanbieter und entwickelt die Softwarelösung Tierwohlstandard-Transport (TWS-T). Mit dem Standard wird die Einhaltung von Tierwohl bei Tiertransport dokumentiert, dadurch Transparenz geschaffen und eine Verlässlichkeit von Transportdaten hergestellt.

In der ersten Jahreshälfte 2022 stellte der Untersuchungsausschuss zur Prüfung von mutmaßlichen Verstößen bei der Anwendung von EU-Rechtsvorschriften zum Schutz von Tieren beim Transport und damit verbundenen Vorgängen innerhalb und außerhalb der EU (ANIT-Ausschuss) seinen Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat und die Kommission vor. Das EU-Parlament nahm die Empfehlungen nur mit Änderungen an.

Während des gesamten Zeitraums hat der BRS die Kommunikation zum Thema Tiertransporte aktiv und reaktiv in Richtung, Ministerien, Politik, Presse und Mitglieder begleitet und immer wieder auf den Tierwohlstandard-Transport als mögliche Lösung des Konflikts zwischen Mitgliedern, Veterinärverwaltung und Politik verwiesen. Die technische Entwicklung der TWS-T Datenbank und App werden im Jahr 2022 kontinuierlich weiterentwickelt.


Nachhaltigkeit (Ökologie, Soziales, Ökonomie)

Gesellschaftsvertrag Landwirtschaft. Ernährung. Zukunft

Der BRS beteiligt sich seit 2021 an den Diskussionsrunden zum niedersächsischen Gesellschaftsvertrag Landwirtschaft. Ernährung. Zukunft., der vom Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium initiiert und organisiert wird. Im Juni 2022 fand ein abschließender Konvent statt, um das Leitbild zu verstetigen und in einen Bürgerrat zu überführen. Die von den Teilnehmern erbetene Absichtserklärung zu den mehrheitlich vereinbarten Leitplanken und Zielen hat der BRS nicht zugestimmt. Dies lag nicht nur an der nicht repräsentativen Besetzung des Konventes, der in Teilen die bisherige Form der Landwirtschaft und die Tierhaltung im Besonderen ablehnte bzw. abschaffen wollte, sondern auch daran, dass mehrfach eine Mischkost ohne tierische Lebensmittel als Leitbild eingefordert wurde. Es widerspricht dem BRS-Satzungsziel, die Tierhaltung als wichtigen Bestandteil einer nachhaltigen Lebensmittelerzeugung abzuschaffen. Alle Vertreter der teilnehmenden landwirtschaftlichen Organisationen haben sich dieser Einschätzung angeschlossen und die beschlossenen Leitbilder abgelehnt. Die geplante Internetseite ist bisher noch nicht veröffentlicht worden.

Unabhängig davon begrüßt der BRS die Einbindung der Gesellschaft bei der künftigen Ausrichtung einer zukunftsfähigen Landwirtschaft, u.a. um Zielkonflikte aufzeigen zu können und um eine deutsche Lebensmittelerzeugung zu erhalten und zu fördern, ohne Umwelt-, Ressourcen und Tierschutz zu vergessen.

 


EU-Taxonomie und -Nachhaltigkeitskennzeichnung
3 Säulen Der Nachhaltigkeit

Der BRS nahm an zwei Verbändeanhörungen des BMEL am 14.10.2022 zum Delegierten Rechtsakt mit technischen Prüfkriterien zur EU-Taxonomie-Verordnung sowie am 29.11. zu einer EU-Nachhaltigkeitskennzeichnung (im Rahmen des Farm-to-Fork-Strategie) teil. Im Vorfeld hat sich der BRS schriftlich positioniert, nachdem die BRS-Mitglieder insbesondere zu den Kriterien einer nachhaltigen Tierzucht und -haltung um Unterstützung angefragt worden waren. Die BRS-Positionen und zwei Schreiben des Landwirtschaftsministeriums an die EU-Kommission wurden mit dem BRS-Aktuell 06/2023 an die BRS-Mitglieder verschickt. Das BMEL hat in seinen Anschreiben Anmerkungen des BRS übernommen; deutlich wird in den Schreiben des BMEL auch, dass der Fokus für eine nachhaltige Ausrichtung weiterhin auf dem ökologischen Landbau liegt.


DGE-Ernährungsempfehlungen und Klimaanpassung
Nachhaltige Lebensmittelproduktion

Mitte März 2023 hat die DGE die Konsultation für ihre neuen Ernährungsempfehlungen gestartet. Sie gehen über die reinen Ernährungsempfehlungen hinaus und berücksichtigen künftig auch Tierwohl und Umwelt. Der BRS hat sich für die Teilnahme an der Konsultation erfolgreich akkreditiert und muss bis Ende April eine Stellungnahme einreichen.

 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat zu einer schriftlichen Verbändeanhörung zum aktuellen Referentenentwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes eingeladen (siehe BRS-Aktuell 17/2023). Im Entwurf wird davon ausgegangen, dass ein Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur gegenüber dem vorindustriellen Niveau nicht mehr vollständig verhindert werden kann. Ziel ist es, mit dem Gesetz Anpassungsmaßnahmen einzuleiten, um die monetär erfassbaren kumulierten Folgekosten des Klimawandels für den Zeitraum von 2022 bis 2050 (280 bis 900 Mrd. €) um 60 bis 100 Prozent zu reduzieren. Die Klimaanpassung betrifft auch das Cluster Land und Landnutzung (§ 3 (2) 3.) in den Handlungsfeldern Boden, biologische Vielfalt, Landwirtschaft, Wald und Forstwirtschaft. Der BRS wird sich an der Verbändeanhörung beteiligen, weil die deutsche Landwirtschaft direkt vom Klimawandel betroffen ist und eine nachhaltige Lebensmittelerzeugung ohne Tierhaltung derzeit nicht denkbar erscheint.


Fachbereich Management
Fachbereichsleiterin Dr. Maren Pröll-Cornelissen n.hammer@rind-schwein.de -21
Referent Dr. Haiko Hofmann h.hofmann@rind-schwein.de -41
Referentin Dr. Solveig Haas s.haas@rind-schwein.de -28
Referent Klemens Schulz k.schulz@rind-schwein.de -42
Referent Dr. Norbert Wirtz n.wirtz@rind-schwein.de -57
Referent Dr. Hubert Cramer h.cramer@rind-schwein.de -23
Assistenz Michaela Schulz m.schulz@rind-schwein.de -40