Am 19. Februar 2025 hat die Europäische Kommission ihre Vision für Landwirtschaft und Ernährung
veröffentlicht und auf einer großen Konferenz am 9. Mai in Brüssel ausführlich erläutert. Landwirtschaft und Ernährung werden darin als strategische Sektoren
anerkannt und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Sektors sowie die Sicherstellung von langfristigem Wachstum, Innovation und gesellschaftlichem Nutzen als wichtige Ziele des bis in das Jahr 2040 angelegten Fahrplans ausgegeben. Das für die Tierhaltung wichtigste Element ist die für Mitte 2026 angekündigte EU-Tierhaltungsstrategie. Zur besseren Vorbereitung der Strategie hat die Kommission eigens einen Arbeitsbereich Tierhaltung (EU Livestock Workstream) ins Leben gerufen, um die beteiligte Wirtschaft und Gruppen der Zivilgesellschaft einzubinden. Die ADT ist hier über die Europäische Vereinigung für Tiergesundheit und gesundheitliche Sicherheit (FESASS) vertreten und bringt sich aktiv in die Diskussion ein. Von Mai 2025 bis September 2026 sind 7 Sitzungen geplant, auf denen jeweils zwei Schwerpunktthemen besprochen werden. Das waren bisher Faire und marktorientierte Lieferketten, die Unterstützung durch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), Wettbewerbsfähigkeit, ökologische Nachhaltigkeit, bessere Prävention und Vorsorge gegen Tierseuchen (hier hatte die FESASS einen Impulsvortrag gehalten), Forschung/Innovation, der Nachhaltigkeitskompass für landwirtschaftliche Betriebe, das Tierwohl, die Bedeutung der Futtermittel und die Territorialität (regionale Vermarktung, Multifunktionalität, lokale Identitäten etc.). Positiv ist, dass die Strategie der Vielfalt der tierischen Erzeugung in Europa Rechnung tragen will. Statt pauschaler Ansätze soll es zielgerichtete, gebietsspezifische Lösungen geben. Damit sind prinzipiell gute Voraussetzungen für die Schaffung eines praktikableren Rechtsrahmens für die Tierhaltung gegeben. Andererseits bleiben die Nachhaltigkeitsziele (v. a. Emissionsminderung) erhalten und es ist noch nicht abzusehen, wie die Zielkonflikte aufgelöst werden. Weder die
Vision" noch die Tierhaltungsstrategie enthalten rechtsverbindliche Vorgaben, d. h. es wird auf den Wortlaut der in diesem Rahmen noch zu erlassenden Rechtsakte ankommen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Aktivitäten in Brüssel war der Tiertransport. Gemeinsam mit ihren Mitgliedern, und besonders dem BRS, hat die ADT auch 2025 die Diskussionen im Rat und im Europäischen Parlament über die Vorschläge zur Überarbeitung der EU-Vorschriften zum Schutz von Tieren beim Transport begleitet. Wir haben uns in die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen von Copa-Cogeca und EFFAB eingebracht, auf denen Europaabgeordneten, Mitgliedern der Ratsarbeitsgruppe und der Kommission mit Hilfe eines Tiertransport-LKWs ein Einblick in die praktischen Probleme gegeben wurde. Der ADT-Geschäftsführer hat mehreren von der Kommission beauftragten Beratungsunternehmen beim Verfassen begleitender Studien geholfen, die in den weiteren Beratungsprozess einfließen werden. Außerdem hat er ein Interview für eine Sonderausgabe der ZDF-Sendung WISO zum Schiffstransport gegeben. Während die Verhandlungen über den Kommissionsvorschlag im Europäischen Parlament bereits bald nach deren Beginn ins Stocken geraten sind, hat die Ratsarbeitsgruppe inzwischen alle Artikel und Anhänge durchgesprochen und gute Fortschritte erzielt. An einigen Stellen plädieren die Experten der Mitgliedstaaten für ein ganz anderes Vorgehen als die Kommission, wie zum Beispiel bei der Temperaturregelung, wo es nach dem Willen des Rates unverändert auf die Temperatur im Fahrzeuginneren ankommen sollte, während die Kommission auf die Nutzung von Wettervorhersagedaten abstellen will.
Nachdem global agierende Zuchtunternehmen im vergangenen Jahr weitere Anstrengungen in Richtung der Vermarktung geneditierter Tiere unternommen haben, sind die spezifischen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Nutzung neuer Genomtechniken in der Tierzucht noch stärker in den Fokus gerückt. Die von der Kommission angestoßene Überarbeitung der entsprechenden EU-Gesetzgebung für die Pflanzenzucht befindet sich auf der Zielgeraden allerdings ist noch nicht klar, ob der Vorschlag am Ende tatsächlich eine Mehrheit im Rat und im Parlament findet. Wenn es nach der Kommission geht, sollen genomeditierte Tiere und Produkte, die daraus hergestellt werden, unter bestimmten Umständen wie konventionell gezüchtete Tiere bzw. Erzeugnisse behandelt werden. Nur wenn sie die dafür festgelegten Kriterien nicht erfüllen, sollen weiter wie bisher die Vorschriften der EU-Regelung zu gentechnisch veränderten Organismen gelten. Sollte das Pflanzendossier erfolgreich abgeschlossen werden, könnte die Kommission einen entsprechenden Vorschlag für die Tier auf den Weg bringe, der sich auf ein neues EFSA-Gutachten stützt (bei dessen Erstellung der Tierzuchtsektor über die EFFAB beteiligt war). Die ADT steht hier in engem Austausch mit dem zuständigen Referat in der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (SANTE) und hilft bei der Koordinierung der Stellungnahmen verschiedener EU-Verbände. Außerdem wird das Thema mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments angesprochen.
Leider hat sich die Tiergesundheitssituation 2025 trotz einzelner Fortschritte nicht verbessert, sondern es kam im Gegenteil mit der Maul- und Klauenseuche eine weitere gefährliche Seuche hinzu, die lange Zeit nicht mehr in der EU vorgekommen war. Gerade mit Blick auf den MKS-Ausbruch in Deutschland kam dem ADT-Büro in Brüssel eine wichtige Rolle bei der Information der Brüsseler Blase
zu, um eine transparente, fachlich fundierte Information sicherzustellen und manche Sorgen unserer Partner zu zerstreuen. Das gut koordinierte Handeln der deutschen Behörden wurde mehrfach ausdrücklich von der Kommission gelobt und auch die Ausbrüche in Ungarn und der Slowakei konnten letztlich relativ schnell unter Kontrolle gebracht werden. Italien, Frankreich und Spanien wurden von der Lumpy-Skin-Krankheit heimgesucht, was zu heftigen Debatten über die Sicherheit von Tierverbringungen und der Rolle von Impfungen geführt hat. Dieses aktuelle Geschehen führte zu einer hohen Arbeitsbelastung in der Kommission, die andere wichtige Vorhaben zeitweise in den Hintergrund treten ließen. So dauern zum Beispiel die Arbeiten an der Delegierten Verordnung für die Verwendung von Impfstoffen länger als ursprünglich geplant und auch die Umkategorisierung der Blauzungenkrankheit (BTV) von Kategorie C (optionale Tilgungsprogramme) in Kategorie D (Verhinderung der Ausbreitung u. a. durch Verbringungsbeschränkungen) sowie die Harmonisierung der Vorschriften für BTV und die EHD (epizootische Hämorrhagie) zieht sich länger hin. Zumindest hat die Kommission einige seitens des BRS vorgebrachten Forderungen berücksichtigt, die vor allem für Besamungsstationen Verbesserungen bringen dürften (unterstützt durch eine gemeinsame Aktion von ExPla, RepVet und EFFAB). Um eine EU-weite Harmonisierung der Kontrolle von vektorübertragenen Tierseuchen (VBD) zu erleichtern, hat auch die FESASS dieses Thema zu einem ihrer Schwerpunkte bei den Gesprächen mit der Kommission gemacht.
Die im EU-Tiergesundheitsrecht (AHL) vorgesehene Bewertung des AHL soll im Frühjahr 2026 vorgelegt werden. Nachdem die Kommission bereits 2024 eine Anhörung dazu organisiert hatte, stand 2025 der Austausch mit dem Konsortium von Beratungsunternehmen im Mittelpunkt, die für die Kommission eine Studie erstellen. Bei dieser Gelegenheit konnten viele praktische Probleme zur Sprache gebracht werden, die aus der Erfahrung mit den vorgenannten Seuchen heraus, dringend verbessert werden sollten. Es geht unter anderem um die Vermarktung von gesunden Tieren aus Restriktionsgebieten, Fragen der Entschädigung (vor allem indirekter Verluste) oder neue Ansätze bei der Impfung (vor allem wenn es Ausbrüche in viehdichten Regionen geben sollte). Zwar sind nicht alle diese Probleme ausschließlich auf Vorgaben aus dem AHL zurückzuführen, aber eine möglichst genaue Beschreibung und Folgenabschätzung ist wichtig, um eine über verschiedene Politikbereiche hinweg kohärente Lösung zu finden.
Ein wichtiger Ort für den Austausch über die laufenden Arbeiten zur Überarbeitung der Tierschutzvorschriften ist die von der GD Sante verwaltete EU-Tierschutzplattform, in der die ADT über die FESASS einen Sitz hat. Die Kommission hat die drei Sitzungen im März, Juni und Oktober dazu genutzt, mit den Vertretern der Wirtschaft und den NGOs über spezifische Aspekte zu sprechen, die für Geflügel, Schweine und Wiederkäuer bei der geplanten Modernisierung der EU-Vorschriften eine Rolle spielen sollten. Einer der umstrittensten Punkten ist hier die Abschaffung von Käfigen. Bisher hat die Brüsseler Behörde nur zugehört und noch keine Details bezüglich der neuen Gesetzgebung verraten. Es wurde lediglich ein sektorbezogener Ansatz
und erste Vorschläge
für Ende 2026 angekündigt.
Der BRS ist in der Europäischen Plattform der Exporteure von Rindergenetik vertreten, die unter dem Vorsitz des ADT-Geschäftsführers zusammenkommt, um Entwicklungen des Handels mit Rindersamen zu besprechen und Lösungen für durch Tierseuchen verursachte Einschränkungen beim Export zu erarbeiten. Unter anderem haben wir über die ExPla den Zugang in die SPS-Marktzugangsgruppe bei der GD Handel, in der auch die Mitgliedstaaten vertreten sind. Probleme gab es im Berichtsjahr unter anderem beim Export in das Vereinigte Königreich, Ukraine, Uruguay, Chile, China und Brasilien. Umgekehrt ist nach der Anwendung des AHL der Import von Rinderembryonen aus den USA schwierige geworden, weil nicht alle Spenderbullen die EU-Auflagen erfüllen. An einer Lösung wird noch gearbeitet.
Dr. Hans-Peter Schons
Geschäftsführer / Director
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierzüchter e. V. (ADT)
German Animal Breeders' Federation / Fédération des associations allemandes d'éleveurs d’animaux
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