Mitgliedergruppe Schwein

Angespannte Marktlage – Wirtschaftlichkeit der Schweinehaltung

Für viele Schweinehalter wird 2025 ein Jahr bleiben, das sie mit bitteren Verlusten in Verbindung bringen. Nach Abzug der sogenannten kalkulatorischen Fixkosten (Kosten für Arbeitserledigung, Gebäude und Gemeinkosten) haben sowohl Ferkelerzeuger als auch Mäster im Wirtschaftsjahr 2024/2025 Verluste eingefahren. Lediglich die jeweils TOP 10% der genannten Gruppen konnten u. a. aufgrund exzellenter biologischer Leistungen ein positives kalkulatorisches Betriebszweigergebnis erzielen. Biologische und ökonomische Ergebnisse werden häufig für interne und externe Veröffentlichungen und Vergleiche herangezogen. Dabei fällt auf, dass es bei alleiniger Betrachtung der direktkostenfreien Leistungen (DkfL) häufig zu Fehlinterpretationen kommt. DkfL ergeben sich aus den wirtschaftlichen Leistungen (Erlöse, Bestandsveränderungen, Zulagen etc.) abzüglich der direkten Kosten (Futter, Tierzukauf, Strom, Wasser, Tierarzt etc.). Es handelt sich dabei jedoch nicht um den Gewinn. Dafür sind Vollkostenrechnungen notwendig, die aber nicht für alle Betriebe vorliegen. Bei den kalkulatorischen Fixkosten handelt es sich um einen Näherungsansatz, der eine zweckdienlichere Aussage über die Wirtschaftlichkeit einzelner Betriebszweige zulässt als eine reine Betrachtung der DkfL. Ob der Kostenansatz, welcher den kalkulatorischen Fixkosten zugrunde liegt, noch aktuellen Begebenheiten entspricht, wird regelmäßig überprüft. Fixkosten zugrunde liegt, noch den aktuellen Begebenheiten entspricht, wird regelmäßig überprüft. Die nächste Novellierung wird im zweiten Quartal 2026 mithilfe von Expertinnen und Experten aus den Erzeugerringen, den Landwirtschaftskammern und den Landeskontrollverbänden erfolgen.

Die Maul- und Klauenseuche, die Anfang 2025 auftrat, wirkte sich empfindlich auf den Schweinemarkt aus. Seit dem Austritt Großbritanniens aus der EU war dieses Land einer unserer wichtigsten Drittland-Handelspartner. Die aufgrund der MKS verhängten Handelsrestriktionen bedeuteten somit erhebliche Verluste für unsere Branche. Die Schweinepreise blieben im gesamten Jahr 2025 unter einem auskömmlichen Niveau. Das Abrutschen der Notierung im November auf 1,60 €/kg und im Januar auf 1,45 €/kg führte erneut zu erheblichen Verlusten in der Schweinehaltung. Der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Spanien flutete den europäischen Markt mit günstigem spanischem Schweinefleisch. Zwar konnte Spanien u. a. aufgrund eines zuvor geschlossenen Regionalisierungsabkommens den größten Teil der Drittlandexporte aufrechterhalten, der Rest verblieb jedoch in Europa und drückte überall auf den Schweinepreis. Unglücklicherweise viel dieser Seuchenausbruch in das seit Jahren immer angespannte Weihnachtsgeschäft. Fehlende Schlachttage und eine geringe Nachfrage im Januar führen regelmäßig zu einem überhöhten Lebendangebot zu dieser Zeit. Um diesen seit Jahren anhaltenden Umstand in den Wintermonaten zu durchbrechen, wurde ein Ansatz durch die Ringgemeinschaft Bayern vorbereitet, welcher aktuell im BRS diskutiert wird.


BRS im Dialog mit Minister Rainer zu der Zukunft der Schweinehaltung; Bildquelle: Christine Massfeller

Im Februar 2026 war eine Belebung des Schweinemarkts festzustellen. Ob sich dieser Trend fortsetzen wird, bleibt ungewiss. Sicher scheint jedoch, dass die Zahl der Ferkelerzeuger in den kommenden Jahren nochmals deutlich sinken wird und Ferkel aus Deutschland ein knappes Gut bleiben werden.


Zukunft der Schweinehaltung - Gesetzgeberischer Rahmen

Im vergangenen Jahr ist die Novelle der Industrieemissionsrichtlinie (IED) in Kraft getreten. Sie bildet einen EU-weit einheitlichen Rahmen, der Emissionsminderungen vorsieht. Zukünftig müssen schweinehaltende Betriebe mit mehr als 350 GVE bzw. Mischbetriebe mit mehr als 380 GVE emissionsmindernde Maßnahmen durchführen. Dabei gilt der EU-Berechnungsschlüssel: Mastschwein = 0,3 GVE, Sau = 0,5 GVE und Ferkel = 0,027 GVE. Welche Techniken zur Emissionsminderung geeignet sind, war bislang in den besten verfügbaren Techniken (BVT) geregelt. Die Umsetzung in nationales Recht wird derzeit durch das Ministerium vorbereitet. Zudem wurde Ende 2025 ein erster Entwurf EU-weit einheitlicher Betriebsvorschriften (UCOL (Uniform Conditions for Operating Rules for Livestock Rearing)) vorgestellt. Der BRS hat diesen Entwurf gemeinsam mit befreundeten Verbänden kommentiert und sowohl an das UBA als auch an Copa Cogeca zurückgespielt. Ein überarbeiteter Entwurf wird noch im ersten Quartal 2026 erwartet. Positiv ist, dass die Umsetzung der TA-Luft aufgrund einer angestrebten Harmonisierung mit der IED bis 2029 ausgesetzt werden soll.

Die Bekanntgabe des vorzeitigen Aus des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung (BUT) war ein bitterer Rückschlag für die Weiterentwicklung und Planungssicherheit der Schweinehalter Deutschlands. Ein überlasteter Bundeshaushalt – die für den Stallumbau vorgesehenen 1,5 Milliarden Euro schafften es nicht in den Haushaltsentwurf für das Jahr 2026 – und eine zum Zeitpunkt dieser Entscheidung geringe Fördernachfrage brachten den Landwirtschaftsminister zu diesem Entschluss. Seitdem ist die Zahl der Anträge jedoch nochmals erheblich gestiegen. Ob alle Anträge noch rechtzeitig bearbeitet werden können und ob das verbliebene Geld am Ende für alle eingereichten Anträge ausreicht, ist ungewiss. Die investive Förderung des BUT war sicherlich nicht perfekt. Missstände wurden von allen landwirtschaftlichen Fachverbänden kontinuierlich gegenüber der Politik angemerkt und Besserungsvorschläge eingereicht, allen voran das kategorische Festhalten an Außenklimareizen, aber auch Diskrepanzen zwischen der Förderung und dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Dennoch konnte das BUT positiv zum Stallbau/-umbau beitragen. Die harte Realität ist jedoch, dass einige unserer Stallanlagen einem erheblichen Investitionsstau unterliegen. Dazu trugen politische Unwägbarkeiten, schlechte Preise und geänderte Verzehrsgewohnheiten bei. Inzwischen sind die Baukosten für Mast- und Sauenplätze so erheblich angestiegen, dass Familienbetriebe diese häufig nicht mehr aus eigenen Mitteln stemmen können. Der BRS appelliert daher an die Bundesregierung, eine Stallbauförderung einzurichten, von der alle Schweinehalter profitieren können. Weiterhin setzt sich der BRS für einen Bestandsschutz von Abferkelbuchten bei Bestandsbauten ein. Denn ohne eine entsprechende Stallbauförderung werden Umbauten nicht realisierbar sein. Unser Ferkelselbstversorgungsgrad wird weiter sinken und letztlich die gesamte Wertschöpfungskette gefährden.


Logo Tierhaltungskennzeichnung

Auch bei der Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes gibt es weiterhin viel zu tun. Zwar verschafft die Verschiebung des Inkrafttretens bis 2027 Zeit, doch das Gesetz muss grundlegend überarbeitet werden. Benötigt werden eine Kopplung der Haltungskennzeichnung mit einer Herkunftskennzeichnung, eine Integration in bestehende Systeme wie die VVVO, bundeseinheitliche Kriterien und eine Ausweitung auf den Außer-Haus-Verzehr. Nur so kann das Vertrauen der Verbraucher gewonnen werden, ohne die Betriebe mit unausgereiften Vorgaben zu belasten. Im Sommer 2025 erarbeitete die Verbändeallianz aus dem Deutschen Bauernverband (DBV), dem Deutschen Raiffeisenverband (DRV), dem Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH) und dem Verband der Fleischwirtschaft (VDF) ein Konzept zur Novellierung des TierHaltKennzG. Der BRS unterstützt viele der darin aufgeführten Aspekte grundlegend. So hat der BRS beispielsweise die Beseitigung unnötiger Bürokratie durch die Nutzung bereits bestehender Meldesysteme, die Orientierung an der privatwirtschaftlichen Haltungsformkennzeichnung sowie die Ausweitung der Kennzeichnung auf den Außer-Haus-Verzehr stets selbst gefordert. Es gibt jedoch auch einige Bedenken. So wird im Papier die Haltungskennzeichnung beispielsweise mit einer Tierwohlkennzeichnung gleichgesetzt. Jeder Schweinehalter weiß jedoch, dass die Reduktion von Tierwohl auf Außenklimareize und mehr Platz zu kurz greift. Mit der Initiative Tierwohl hat die Branche jedoch eindrucksvoll bewiesen, dass Tierwohl in jeder Haltungsform möglich ist. Die Allianz schlägt außerdem vor, alle Schweinemäster in der EU, die den gesetzlichen Standards ihres jeweiligen Landes entsprechend produzieren, mit unserer Haltungsform Stall gleichgestellt werden sollen. In der SuS-Ausgabe 04/2024 wurde jedoch eindrücklich dargelegt, wie unterschiedlich die EU-Rahmengesetzgebung in Bezug auf die Schweinehaltung ausgelegt wird. Es entspricht nicht den Interessen unserer Schweinehalter, wenn durch diesen Ansatz unsere gesetzlichen Anforderungen an die Tierhaltung trivialisiert werden.


Erzeugerringdatenbank

Logo Erzeugerringdatenbank

Ende Februar 2026 hatten 242 Ferkelerzeuger und 1.491 Mäster Daten in die Erzeugerringdatenbank erzeugerring.info eingegeben. Die biologischen Leistungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr verbessert. Besonders erfreulich ist eine weitere Verbesserung bei der Futterverwertung, denn diese wirkt sich sowohl betriebswirtschaftlich als auch im Sinne der Nachhaltigkeit positiv aus. Dank der Förderung durch die Landwirtschaftliche Rentenbank konnte ein Klimabilanzierungstool in die ER-Datenbank implementiert werden. Positiv zu vermerken ist außerdem, dass die Impfbereitschaft in der Schweinehaltung seit Jahren zunimmt. Inzwischen sind bundesweit weit über 40 % der Ferkel gegen PRRS geimpft. Auch die Sinnhaftigkeit von Mehrfachimpfungen hat sich in der breiten Praxis verankert. Seit etwa 2018/2019 sind Dreifachimpfungen der Standard in Deutschland, aber auch die Zahl der Vierfachimpfungen nimmt seit 2020/2021 kontinuierlich zu. Auch 2025 fanden die jährlichen Treffen der sogenannten Erzeugerringprojektgruppe, die Erzeugerringgeschäftsführersitzungen und die Sitzungen der Datenbankexperten statt. Zudem wurden Daten für die DLG-Spitzenbetriebe bereitgestellt.


CERES AWARD

Ceres Award 2025: Gewinner der Kategorie Schwein Michael Skuk, Dr. Haiko Hofmann (BRS), Stephanie Nuphaus (Topigs); Bildquelle: agrarheute

Seit 2024 unterstützt der BRS den Ceres Award von Agrarheute als ideeller Partner. Die BRS-Mitarbeiter Stephan Schneider und Dr. Haiko Hofmann waren 2025 Mitglieder der Jury.


Ansprechpartner für die Mitgliedergruppe Schwein

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