Politik und Gesetzgebung
Mit dem Bruch der Ampelkoalition Ende 2024 wurde deutlich, dass die politische Ausrichtung der vergangenen Jahre an ihre Grenzen gestoßen war. Keinen Tag zu früh, denn die Verabschiedung der praxisfernen Novellierung des Tierschutzgesetzes stand kurz bevor. Der BRS bemängelte wiederholt, dass die damalige Bundesregierung ihre Vorhaben ohne ausreichende Kommunikation und ohne erkennbare Bereitschaft zu Kompromissen gegenüber den Nutztierhaltern durchsetzte.
Mit dem Regierungswechsel im Frühjahr 2025 keimte durch einen erwartbaren Kurswechsel Hoffnung auf, doch schon nach der Veröffentlichung des Koalitionsvertrags Verantwortung für Deutschland
zeichnete sich erste Ernüchterung ab: Der Nutztierhaltung widmeten die Koalitionäre lediglich 22 Zeilen. Begrüßenswert ist das Versprechen, dass sich die Regierung für verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit einsetzen will. Im Koalitionsvertrag wird explizit von einem 20 Jahre andauernden Bestandsschutz gesprochen. Fraglich ist jedoch, was sich die Koalitionäre unter dem Begriff Tierwohlställe
vorstellen, und welcher Maßstab angelegt werden soll. Nach Auffassung des BRS herrscht in allen Ställen in Deutschland, die nach gesetzlichen Standards betrieben werden, Tierwohl vor. Auch die grundlegenden Hemmnisse beim Stallbau durch genehmigungsrechtliche Hürden wurden erkannt und sollen durch ein einmaliges Prüf- und Zulassungsverfahren
reduziert werden. Vorgängerregierungen scheiterten jedoch bislang an diesem Ziel.
Auch versprechen die Koalitionäre eine praxistaugliche Umgestaltung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes. Erste Schritte zeigten sich in dem Vorschlag des Bundesumweltministeriums, die Umsetzung der TA-Luft bis 2029 auszusetzen, um sie mit der novellierten EU-Industrieemissionsrichtlinie zu harmonisieren (Siehe auch Bericht der MG-Schwein). Zudem wurde Ende 2025 ein Entwurf EU-weit einheitlicher Betriebsvorschriften (UCOL) vorgelegt, den der BRS gemeinsam mit anderen Verbänden kommentiert und sowohl an UBA, als an Copa Cogeca zurückgespielt hat. Ein überarbeiteter Entwurf wird im ersten Quartal 2026 erwartet.
Dass ein Koalitionsvertrag jedoch viel Interpretationsspielraum birgt, zeigt sich an der Mitte September 2025 verkündeten vorzeitigen Beendigung des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung (BUT). Da der Bundeshaushalt überlastet ist, schafften es die für den Stallumbau vorgesehenen 1,5 Mrd. € nicht in den Haushaltsentwurf für das Jahr 2026. Aus der Sicht des BRS wurde das Versprechen zur Bereitstellung notwendiger Mittel für den tierwohlgerechten Stallbau
somit nicht eingelöst. Seitdem ist die Zahl der Anträge nochmals erheblich gestiegen. Ob alle Anträge noch rechtzeitig bearbeitet werden können und ob das verbliebene Geld am Ende für alle eingereichten Anträge ausreicht, ist ungewiss. Trotz bekannter Schwächen hat das BUT einen wichtigen Beitrag zum Stallbau und -umbau geleistet. Die Realität ist jedoch, dass einige unserer Stallanlagen einem erheblichen Investitionsstau unterliegen. Dieser wird insbesondere durch die stark gestiegenen Baukosten für Mast- und Sauenplätze verschärft. Der BRS appelliert daher an die Bundesregierung, eine Stallbauförderung einzurichten, von der alle Rinder- und Schweinehalter profitieren können.
Auch bei der Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG) gibt es weiterhin viel zu tun. Die Verschiebung des Inkrafttretens bis 2027 verschafft zwar Zeit, erfordert jedoch nun eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes. Benötigt werden eine Kopplung der Haltungs- und Herkunftskennzeichnung, eine Integration in bestehende Systeme wie die VVVO, bundeseinheitliche Kriterien sowie eine Ausweitung auf den Außer-Haus-Verzehr. Im Sommer 2025 erarbeitete die Verbändeallianz ein Konzept zur Novellierung des TierHaltKennzG. Viele der darin aufgeführten Aspekte werden vom BRS grundlegend unterstützt. Es sind jedoch auch einige Bedenken anzumerken. Kritisch sieht der BRS vor allem den Vorschlag, alle EU-Schweinemäster, die lediglich dem nationalen Mindeststandard in ihrem jeweiligen Land entsprechen, der deutschen Haltungsform Stall
gleichzustellen, da dies die höheren gesetzlichen Anforderungen an die Tierhaltung in Deutschland relativieren würde.
Die schwarz-rote Bundesregierung will aber auch das Tiergesundheitsrecht (Siehe auch Bericht der Fachbereich Management) novellieren, harmonisieren und vorhandene Datenbanken besser vernetzen. Durch die doppelte Führung von Datenbanken, wie beispielsweise der staatlichen Antibiotikadatenbank und jener von QS, entsteht nach Auffassung des BRS eine überflüssige Arbeitsbelastung. Erste Ansätze hierzu werden aktuell diskutiert. Zudem hat der BRS gemeinsam mit zahlreichen führenden Verbänden der Branche ein Schreiben an das Bundesministerium verfasst, in dem um kurze, regelmäßige Updates zum jeweils aktuellen Seuchengeschehen und seinen Konsequenzen für die Wirtschaft gebeten wird. Diese können gerne in Form von stichpunktartigen Mitteilungen erfolgen, die dann verbindlich an die Mitglieder weitergeleitet werden können. Dieser Bitte wurde in Form eines Verbändegesprächs ohne konkreten Anlass nachgekommen, das von der Wirtschaft sehr positiv aufgenommen wurde. Ein weiteres wurde kürzlich angekündigt.
Doch auch Passagen aus der nicht verabschiedeten Novelle des Tierschutzgesetzes haben es in den Koalitionsvertrag geschafft: So soll der Landwirtschaftsminister einen Gesetzesentwurf erarbeiten, der die Videoüberwachung an Schlachthöfen zukünftig verpflichtend macht. Der BRS befürwortet Videoaufzeichnungen im Sinne des Tierschutzes, weist jedoch angesichts des Strukturwandels in der Schlachtbranche auf zusätzliche finanzielle Belastungen insbesondere für kleinere und mittelgroße Betriebe hin. Zudem sieht der BRS weiterhin Klärungsbedarf bei Fragen der Speicherung, Auswertung und des Datenschutzes sensibler Bilddaten sowie beim Schutz der Mitarbeiter vor unkontrollierter Datenverbreitung.
Auch 2025 wird die Agrarbranche sich europa- und weltpolitisch vor allem mit dem Streitthema Mercosur-Abkommen
beschäftigen. Nein, das Mercosur-Abkommen wird die deutsche Tierhaltung nicht unmittelbar in den Abgrund führen. Dafür wurden Quoten eingerichtet, die nur einer gewissen Tonnage zollfreien Handel ermöglichen. Zusätzlich dient die sogenannte Safeguard-Verordnung
als weiterer Schutzmechanismus, der eingreift, wenn die Importe um 5 % zunehmen oder die Preise um 5 % fallen. In diesem Fall können Zölle kurzfristig wieder aufgeschlagen werden. Selten wurde ein Thema jedoch so emotional und kontrovers diskutiert – auch innerhalb der Landwirtschaft. Es ist eine Frage des Prinzips: Seit Jahren steigen die Ansprüche an Tierhalter in der EU und allen voran in Deutschland stetig an – Haltungsbedingungen, Tierwohl, Arzneimittel, Umweltauflagen etc. Das Gefühl, von der Fülle an Auflagen erdrückt zu werden, ist allgegenwärtig. Es kombiniert sich nun mit dem Eindruck unfairer Behandlung, denn aufgrund von Mercosur können Erzeugnisse mit anderen Produktionsstandards einfacher in den europäischen Markt gelangen. Aber: Deutsche Ware bleibt weiterhin gefragt. 5xD ist und bleibt eine stabile Bandmauer – sie muss von allen Marktbeteiligten in Deutschland gelebt und eingefordert werden. Um unsere Produktion auch in allen Absatzwegen differenziert aufzeigen zu können, spricht sich der BRS für eine Ausweitung der EU-weiten Herkunftskennzeichnung aus.
Gute Nachrichten ergaben sich im November 2025, als die Bundesregierung einen Referentenentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes sowie zur Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz vorlegte und damit ein zentrales Versprechen des Koalitionsvertrags zum Herdenschutz in der deutschen Weidetierhaltung aufgriff. Der BRS begrüßt diesen Schritt ausdrücklich, da er zur Vereinheitlichung des Wolfsmanagements beiträgt, Rechtssicherheit schafft und die praktischen Herausforderungen der Weidetierhaltung berücksichtigt. Ziel ist es, ein aktives Wolfsbestandsmanagement zu ermöglichen. Die zuständigen Behörden der Länder sollen hierfür Managementpläne erarbeiten, wobei sich der BRS für eine möglichst länderübergreifend einheitliche Ausgestaltung ausspricht. In Regionen mit günstigem Erhaltungszustand der Wolfspopulation soll künftig eine Bejagung im Zeitraum von September bis Februar möglich sein. Darüber hinaus sollen sogenannte Problemwölfe auch außerhalb der Jagdzeit und unabhängig vom Erhaltungszustand entnommen werden können.
Mit der neuen Agrarexportstrategie setzt das BMLEH ein Signal: Der Export landwirtschaftlicher Erzeugnisse soll wieder stärker politisch flankiert, strategisch gedacht und aktiv unterstützt werden. Für die Tierhaltung in Deutschland eine gute Nachricht. Der Exportwert von Fleisch und Fleischerzeugnissen betrug im letzten Jahr 10,2 Mrd. €. Davon entfielen allein 56 % auf den Handel mit Schweinefleisch. Das hängt vorrangig damit zusammen, dass sich einige Teilstücke wie Pfoten, Köpfe und Bäuche nicht in größeren Mengen im Inland absetzen lassen. Besonders relevant für die Schweinebranche sind die angekündigten Bestrebungen zur Aushandlung eines Regionalisierungsabkommens mit China. Weiterhin will das zuständige Referat im BMLEH weitere Marktöffnungen durch Aushandlung von Veterinärbescheinigungen erzielen.
Zusammengefasst: Im landwirtschaftlichen Abschnitt des Koalitionsvertrags sind begrüßenswerte Ansätze festzustellen, und auch die bisher umgesetzten Maßnahmen sind eher positiv als negativ zu bewerten. Die Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung, die Verschiebung der Tierhaltungskennzeichnung, die geplante Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz und die Wiedereinführung der Dieselrückerstattung sind mehr als nur symbolische Schritte. Sie zeigen, dass die Bedeutung der heimischen Landwirtschaft für die Versorgungssicherheit, die Krisenvorsorge und die gesellschaftliche Stabilität wieder stärker wahrgenommen wird. Das vorzeitige Aus des BUT und das fehlende Eingreifen beim verfahrenen Kurs des Umbaus der Sauenställe werden dem Landwirtschaftsminister jedoch noch nachhängen.
Mitte Juli 2025 wurde von der EU-KOM der Legislativvorschlag zum mittelfristigen Finanzrahmen von 2028 bis 2034 (GAP28) eingebracht. Der BRS hat sich gemeinsam mit einigen Mitgliedsverbänden am Grundsatzpapier der Verbändeplattform Grünland beteiligt. Im Kern geht es um die Forderung nach einem starken EU-Agrarbudget, der Aufrechterhaltung der 2-Säulen-Architektur und der Honorierung des Grünlands zur Ernährungssicherung sowie diverser Ökosystem- und Klimaschutzleistungen.
Darüber hinaus arbeitet der BRS an einem eigenen Prämienvorschlag im Sinne einer FNF-Veredlungsprämie (FNF-VP). Grundsätzlich ist der Gedanke, Prämien an direkte Ernährungsleistungen zu knüpfen, was insbesondere für Leistungen gelten muss, die durch die Veredlung von nicht für den menschlichen Verzehr nutzbarer Biomasse in menschliche Nahrung erfolgt. Damit ist vor allem eine Prämie auf Dauergrünlandstandorten zu etablieren, die an die Haltung von Wiederkäuern zur Milch oder Fleischproduktion gekoppelt ist. Als Grundlage zur Prämienberechtigung dienen also die Kombination von Grünland und Wiederkäuer. Wichtig ist, dass eine VP-Prämie deutlich über dem Niveau einer Einzelprämie liegt. Da es sich weder um eine reine Tier- noch um eine reine Öko-Leistung, sondern eine Kombination aus beidem handelt, wird die Tierhaltung auf Basis innerbetrieblich erbrachter Grundfutterleistung prämiert. Die Prämie ist unabhängig von Standards der Intensität oder des Tierwohls und somit Philosophieunabhängig. Prämienfähig ist die Veredlung von nicht für den menschlichen Verzehr nutzbarer Biomasse. Prämienfähig wären somit etwa 4,7 Millionen Hektar Dauergrünland in Deutschland, was etwa 28-29 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche entspricht. Die Prämie könnte zu einer Verlangsamung des Strukturwandels innerhalb der Nutztierhaltung führen und die Veredlungsstandorte in Ackerbauregionen entlasten.
Ein weiteres zunehmend in den Fokus der Diskussion rückende Thema ist der Umgang mit Neuen Züchtungsmethoden in der Tierhaltung (NGT). Der BRS hat hierzu ein erstes Positionspapier verfasst und es sowohl mit Verbänden in Brüssel als auch weiteren europäischen Verbänden geteilt. An einer offiziellen Positionierung wird aktuell in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern aller BRS-Mitgliedergruppen gearbeitet. Über eine Positionierung soll im Rahmen der Mitgliederversammlung 2026 entschieden werden. Die bisherige Positionierung umfasst im Wesentlichen die (1) Forderung nach einer risikobasierten, differenzierten Regulierung von NGTs auf Grundlage des EFSA-Gutachtens, die (2) Gleichstellung von SDN-1 und SDN-2 Verfahren mit konventionellen Zuchtmethoden und damit Zulassung von bestimmten NGTs in der Tierzucht, die (3) Schaffung transparenter und staatlich anerkannter Labelling-Möglichkeiten, basierend auf bestehenden Herdbuchdaten, den (4) Zugang zu Fördermitteln für Forschung und Entwicklung im Bereich NGTs sowie für den Praxistransfer in deutsche Unternehmen sowie (5) die Politische Unterstützung für Innovationsprojekte in der Tierzucht sowie Verbraucher-Bildung.

