Management (inkl. Tiergesundheit)
Tierseuchen
Verbändeanschreiben an das Bundesministerium
Auf Initiative und Federführung des BRS wurde ein Schreiben mit zahlreichen führenden Verbänden der Branche an das Bundesministerium verfasst, in dem um kurze regelmäßige Updates zum jeweils aktuellen Seuchengeschehen mit seinen Konsequenzen für die Wirtschaft gebeten wurde, gerne auch in Form stichpunktartiger Mitteilungen, etwa zu Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern, die verbindlich an Mitglieder weiterleitet werden können. Das sollte sich nicht unmittelbar auf die Zeit beschränken, nach der eine Seuche erstmals amtlich zur Kenntnis gelangt ist.
Dieser Bitte wurde auch in Form eines Verbändegesprächs ohne konkreten Anlass nachgekommen, das sehr positiv von der Wirtschaft aufgenommen wurde. Eine weiteres wurde kürzlich angekündigt.
Blauzungenkrankheit und Epizoische Hömörrhagie
Änderung Delegiertes Recht der EU
Vor dem Hintergrund des BT-Geschehens hat der BRS eine Initiative gestartet, das EU-Recht (DelVO (EU) 2020/686) zu ändern.
Die Vorschläge sehen vor, dass der Samen von Bullen, die 60 Tage vor der Gewinnung einen Immunschutz (durch Impfung oder Feldvirusinfektion) als sicher gilt und ohne weitere Tests gehandelt werden darf. Außerdem sollte das EU-Recht so geändert werden, da bei Fällen in der Station die Regelung, dass 30 Tage vor und 30 Tage nach Gewinnung kein Fall bekannt geworden sein darf geändert wird. Es sollte der Einzeltierstatus gelten. Gleiches sollte für die EHD gelten. Über Dr. Schons und der ExpLa sowie von EFFAB wurde international um Unterstützung durch andere Mitgliedstaaten geworben.
Die Vorschläge zum Immunschutz wurden vom FLI und vom BMLEH wohlwollend aufgenommen und in Brüssel vorgebracht. Auch dort stieß die Initiative auf fachliche Zustimmung, allerdings verwies man darauf, dass der Terrestrial Code der WOAH das nicht vorsieht. Der BRS setzt sich daher mit Unterstützung des BMLEH dafür ein, dass der WOAH-Code als Grundlage für eine Änderung des EU-Rechts angepasst wird. Die Regelung, dass bei Fällen von BT und EHD in Stationen der Einzeltierstatus gilt, ist in Entwürfen der Kommission bereits vorgesehen (Stand 25. Februar 2026).
Neukategorisierung der Blauzungenkrankheit
Der BRS hat beim BMLEH gebeten, sich auf Konsequenzen für den Handel vorzubereiten, die sich durch eine Neukategorisierung (von Kategorie C+D+E-Seuche zu D+E-Seuche) und der damit verbundenen Anpassung des Delegierten Rechts ergeben, vorzubereiten:
Sobald die Umkategorisierung der Blauzungenkrankheit durch die Änderung der DVO (EU) 2018/1882 nicht nur im Amtsblatt stand und in Kraft und gültig ist (15. Juli), sondern auch die entsprechenden Änderungen besonders der DelVO (EU) 2020/688 (Artikel 10, 11, 12 und 13) und der DelVO (EU) 2020/689 (Streichung Angang V Teil II) gültig sind, stimmen die Rechtsbezüge der
German conditions for the authorisation of movements of bovine, ovine and caprine animals as regards bluetongue disease und der anderen Mitgliedstaaten nicht mehr.
- Werden bereits Vorbereitungen getroffen, dass die Regelungen unter Movements within the EU
(information concerning the derogations) dann angepasst sein werden bzw. durch Übergangsregelungen weiter angewendet werden können? Wenn nicht, könnte das zu akuten Unklarheiten führen
- Außerdem möchten wir auf unseren Hinweis vom 10. Oktober 2025 zurückkommen, dessen Inhalt jetzt bereits die Praxis beschäftigt: Dort macht man sich Gedanken darüber, wie und wo zukünftig zeitnah und verbindlich kommuniziert wird, welche administrativen Regionen im Umkreis von mindestens 150 km um die Betriebe liegen, in denen BTV oder EHDV nachgewiesen wurde. Die TierhalterInnen und Organisationen müssen einsehen können, ob ihr Betrieb einer solchen Gebietskörperschaft zuzuordnen ist. Das muss differenziert nach Serotypen möglich sein. Zudem muss sichergestellt werden, wo verbindlich bekannt gemacht wird, welche Bestimmungsmitgliedstaaten, und vor allem wie, von der Option nach Anhang IX Teil 1 Nummer 3 der DelVO (EU) 2020/688 (Movement of animals
mit den
specific risk-mitigating measures defined by the competent authority of the Member State of destination) in Verbindung mit den Artikeln 10 und 13 Gebrauch machen.
Das BMLEH hat die Anliegen als berechtigt bewertet und zugesagt, man arbeite an Lösungen
Aufruf zur Impfung gegen BT und EHD
Im Oktober 2025 hat der BRS einen Aufruf zur Impfung gegen BT und EHD veröffentlicht und dabei unter anderem darauf hingewiesen, dass Impfungen die einzige Möglichkeit sind, die Ausbreitung der Seuchen zu stoppen. Langfristig entsteht so etwas wie ein immunologisches Populationsgedächtnis, dessen Bedeutung für die Zukunft nicht zu unterschätzen ist. Voraussetzung ist jedoch, dass eine hohe Impfquote erreicht wird.
Saisonal Vektorfreie Zeit
Vor dem Hintergrund, dass für den Zeitraum 2024/2025 Mitgliedstaaten von der Möglichkeit Saisonal Vektorfreier Zeit Gebrauch gemacht haben, die mit Deutschland vergleichbare klimatische Bedingungen aufweisen, hat der BRS Bund und Länder gebeten, ähnlich zu handeln. Bund und Länder haben sich in der Vergangenheit mit dem Thema befasst, aber keine Einigung zum entomologischen Monitoring und dessen Organisation bzw. Finanzierung finden können. Nach Kenntnis des BRS bewertet das NRL am FLI diese Variante wohlwollend. Der Vorstoß wurde wahrgenommen, aber nicht umgesetzt.
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Aktuelle Lage der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) bleibt weiterhin ein maßgeblicher Einflussfaktor für die Schweinehaltung in Deutschland. Nach dem Nachweis in Hessen im Juni 2024 wurde das Virus in der Folge auch in weiteren Bundesländern festgestellt, darunter Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Seit Juni 2025 ist zudem Nordrhein-Westfalen vom Seuchengeschehen betroffen. Das Friedrich-Loeffler-Institut informiert fortlaufend über die Entwicklung der Lage und weist für den Zeitraum von 2020 bis 2026 bundesweit insgesamt 8.654 registrierte Seuchenfälle aus. Die Bekämpfungsstrategie konzentrierte sich weiterhin auf ein intensives Monitoring des Wildschweinbestandes sowie auf die Umsetzung von Sperr- und Eindämmungsmaßnahmen, einschließlich verstärkter Bejagung und Fallenmanagement. Für die Marktteilnehmer ist eine zeitnahe und transparente Kommunikation seitens der zuständigen Behörden von wesentlicher Bedeutung, um Vermarktungsstrukturen aufrechtzuerhalten und wirtschaftliche Auswirkungen zu begrenzen.
Sicherheits- und Krisenvorteile: Beistandsvertrag Schwein
Die bisherigen Seuchenerfahrungen zeigen, dass Verbringungsverbote nicht nur einzelne Tierbestände, sondern ganze Produktionsketten einschließlich der Besamungsstationen stark beeinträchtigen können. Um dieses Risiko zu mindern, haben die dem BRS angeschlossenen Schweinebesamungsorganisationen einen Beistandsvertrag geschlossen.
Der Beistandsvertrag bietet eine einzigartige Absicherung innerhalb der Branche. Mitglieder profitieren durch:
- Versorgungssicherheit im Falle von Seuchen, Tierkrankheiten oder höherer Gewalt
- Verpflichtende Unterstützung aller teilnehmenden Besamungsorganisationen im Krisenfall.
- Bereitstellung von mindestens 10 % der Spermaproduktion durch andere Stationen bei Ausfall einer Organisation.
- Klare Abgabe-, Liefer- und Haftungsbedingungen.
- Neutraler Schlichtungsmechanismus bei Streitfragen.
- Beitrag zur Stabilität der gesamten Wertschöpfungskette.
Tierarzneimittel
Änderung TAMG
Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes hat der BRS in einer Stellungnahme im Mai 2025 darauf hingewiesen, die zukünftig jährliche Frist für Mitteilungen auf den 30. Januar zu befristen, statt auf den 14. Januar. Dies würde den Betrieben mehr Flexibilität verschaffen und die Qualität sowie Vollständigkeit der Meldungen verbessern.
Die Rücknahme der Möglichkeit der im Entwurf vom 19. August 2024 vorgesehenen Werbung für verschreibungspflichtige zulassungspflichtige immunologische Tierarzneimittel bei professionellen TierhalterInnen nach der VO (EU) 2019/6 wurde bedauert. Die Zurücknahme kam auf Initiative des Deutschen Bauernverbandes und Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte zustande.
Tuberkulin
Nachdem die Wirtschaftsgenossenschaft deutscher Tierärzte sehr überraschend die Produktion von Tuberkulin eingestellt hat, standen die Stationstierärzte und -tierärztinnen plötzlich vor dem Problem, das für die jährlichen Tests und die Tests vor der Quarantäne erforderliche Tuberkulin zu beschaffen. Durch Vermittlung des BRS gelang es zusammen mit der WDT eine bisher rechtlich sichere und zuverlässige Quelle in Spanien zu organisieren.
Reproduktion Rind
Die Themen aus dem Bereich ReproRind überschneiden sich stark mit den dargestellten Arbeiten zur BT und EHD (s. o.), sowie Mitarbeit an Zertifikaten für den Export von Genetik in Drittländer.
In Abstimmung mit dem BMLEH wurde an der Kennzeichnung von Pailletten für Samen sowie Embryonen und Eizelleng gearbeitet. Die für Samen ist vorerst abgeschlossen. Das Thema wird weiter behandelt, wenn ein Entwurf für eine nationale Verordnung zum Thema vorliegt.
Es fand eine Sitzung zu Erfahrungen mit Impfungen von Besamungsbullen mit Impfstoffen statt, die eine Zulassung unter außergewöhnlichen Umständen
haben.
KB-Jahrestagung 2025
Die diesjährige KB-Jahrestagung fand in Österreich statt - herzlichen Dank an die Gastgeber PIG Austria GmbH - für das gelungene und abwechslungsreiche Rahmenprogramm. Die Tagung bietet den Zucht- und Besamungsorganisationen im deutschsprachigen Raum eine wichtige Plattform für einen offenen und vertrauensvollen Austausch. Angesichts der weiteren Ausbreitung der ASP gewinnt der BRS-Beistandsvertrag zunehmend an Bedeutung.
