26.11.2014rss_feed

Keimgutachten fragwürdig

Um die Genehmigung größerer Stallbauvorhaben nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu bremsen, werden mittlerweile aufwändige Keimgutachten verlangt.
Damit könnte künftig Schluss sein, interpretiert man zwei aktuelle Urteile. Nach Ansicht der Richter des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Az 12 LA 55/10) und des Verwaltungsgerichts Oldenburg (Az 5 B 1651/11) fehle es an gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen über die mit der Stallluft vermeintlich in die Umgebung getragenen sog. Bioaerosole. Auch das gesundheitsgefährdende Potential sei vollkommen unklar. Erschwerend käme weiterhin hinzu, dass es überhaupt keine Grenzwerte und damit keine gesetzliche Grundlage gäbe.

Betroffene Betriebe können jetzt u.U. sogar Schadenersatz für Nachteile verlangen, die ihnen mit den unrechtmäßig verlangten Keimgutachten entstanden seien, meint der Rechtsanwalt Dr. jur. M. Devermann aus Meppen.