Informationsportal Afrikanische Schweinepest

Am 10. September 2020 wurde in Brandenburg bei einem Wildschwein-Kadaver wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze im Landkreis Spree-Neiße das Virus der Afrikanische Schweinepest (ASP) amtlich nachgewiesen. Es handelte sich um den ersten Fall von ASP in Deutschland. Das Virus wurde bis heute in den Brandenburger Landkreisen Oder-Spree, Spree-Neiße und Märkisch-Oderland, Barnim und Uckermark sowie in der Stadt Frankfurt (Oder) nachgewiesen. Am 31.10.2020 wurde der erste ASP-Fall aus Sachsen (Görlitz) gemeldet. Am 19.02.2021 hat es im Landkreis Dahme-Spreewald einen ersten bestätigten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein gegeben. Am 16.07.2021 wurde die Afrikanischen Schweinepest (ASP) erstmals bei Tieren aus zwei Hauschweinbeständen in Brandenburg bestätigt. Am 15.11.2021, wurde in einem Schweinemastbestand im Landkreis Rostock das Vorliegen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) amtlich festgestellt. Diese Ausbrüche sind inzwischen getilgt und die damit zusammenhängenden behördlichen Maßnahmen aufgehoben. Im Mai 2022 folgte ein weiterer Fall bei einem Hausschweinebetrieb in Baden-Württemberg.

Am 02.07.2022 konnten erstmals ASP-Ausbrüche in einem landwirtschaftlichen Betrieb in Niedersachsen im südlichen Landkreis Emsland sowie in einem Mastschweinebestand im Landkreis Uckermark festgestellt werden.

Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) wurde das Virus bisher in 5.439 Tieren nachgewiesen.

Die zuständigen Behörden haben Maßnahmen ergriffen, um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern. Die Vorgehensweise richtet sich nach den Vorgaben der nationalen Schweinepest-Verordnung auf Grundlage von EU-Gesetzen. Wichtig ist derzeit, das Infektionsgeschehen einzugrenzen und in den Betrieben alle Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten, um eine Einschleppung in Hausschweinebeständen zu verhindern. Hinsichtlich der Auflagen für Betriebe, die in den eingerichteten Restriktionsgebieten liegen, sind die von den Behörden der betroffenen Landkreise herausgegebenen Informationen zu beachten. Dies gilt besonders für Beschränkungen beim Viehverkehr und für Vermarktungsveranstaltungen.

Die Tierseuche ist für Menschen ungefährlich. Auch vom Verzehr von gegebenenfalls kontaminierten Fleisch geht keine Gefahr für die Gesundheit aus.

Nach der Sperrung mehrerer Drittländer für den Import von deutschem Schweinefleisch aufgrund des ASP-Ausbruchs sind die Drittlandsausfuhren stark eingebrochen. Neben dem Corona-Virus stellt nun auch die ASP die Ferkelerzeuger und Mäster vor große Herausforderungen. Begrenzte Schlacht- und Zerlegekapazitäten an den Schlachthöfen, die zu Vermarktungsengpässen führen sowie die angespannte Preissituation setzen die Schweinehalter unter Druck.

ASP Piktogramm



FAQ zur Afrikanischen Schweinepest

open_in_newFAQ des BMEL

open_in_newFAQ des Friedrich-Loeffler-Instituts (Stand: 03.12.2020)

open_in_newFAQ des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR ) v. 16.07.2021

open_in_newFAQ des Landes Niedersachsen

open_in_newFAQ Landwirtschaftskammer Niedersachsen

open_in_newFAQ des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit


Statusuntersuchungen auf ASP

Biosicherheit zum Schutz gegen ASP

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