BMEL-Merkblatt zur Blauzungenkrankheit
Das Bundeslandwirtschaftsministerium ermutigt Rinder-, Schaf- und Ziegenhalterinnen und -halter dazu, ihre Tiere gegen das Blauzungen-Virus (BTV 3) zu impfen. Zur besseren Information der tierhaltenden Betriebe wurde ein Merkblatt zur Blauzungenkrankheit mit Informationen rund um die Infektion und die Impfung zur Verfügung gestellt.
Weiterhin drei Impfstoffe gegen Blauzungenkrankheit gestattet
Per Eilverordnung hat das Bundeslandwirtschaftsministerium am 10.03.2025 die weitere Anwendung von drei Impfstoffen gegen Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (Bluetongue virus, BTV-3). Damit hat das Bundeslandwirtschaftsministerium auf das zu erwartende saisonbedingte Wiederaufflammen des BTV-3-Infektionsgeschehens reagiert, das mit den steigenden Temperaturen im Frühjahr und der damit verbundenen steigenden Aktivität der Gnitzen verbunden ist, einer Mückenart, die das BTV-3 überträgt. Die Anwendung ist auf zunächst sechs Monate befristet. Die Änderung der BTV-3-Impfgestattungsverordnung war dringend erforderlich, da zwar zwei BTV-3-Impfstoffe durch die EU-Kommission zugelassen sind, diese aber nicht rechtzeitig im Markt verfügbar zu sein könnten.