29.02.2024

ASP in Brandenburg: Sperrzone II mehr als halbiert – Kerngebiete 10 und 11 aufgehoben

In einem weiteren fast 1.953 Quadratkilometer großen Gebiet im Land Brandenburg ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) erfolgreich getilgt. So kann in den Landkreisen Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree sowie in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) die sogenannte Sperrzone II (infiziertes Gebiet) vollständig aufgehoben und die angrenzende Sperrzone I (Pufferzone) verkleinert werden. Hier gab es seit über zwölf Monaten keinen einzigen positiven ASP-Fall mehr. Damit gibt in diesen Gebieten keine Beschränkungen mehr für das innerstaatliche Verbringen von Schweinen, und die Möglichkeit der innerstaatlichen Vermarktung von Fleisch erlegter Wildschweine nach negativem Untersuchungsergebnis aus diesem Gebiet. Innerhalb der aufgehobenen Sperrzone II kann mit dem Rückbau der ASP-Zäune begonnen werden.

 
31.10.2023

Drei Jahre Afrikanische Schweinepest in Sachsen – Infektionszahlen gehen zurück

Am 31. Oktober 2020 wurde in Sachsen der erste ASP-Fall festgestellt. Seitdem ist es im Freistaat durch den Bau von Zäunungen, durch Suche und Bergung von Kadavern sowie durch intensive Bejagung des Schwarzwilds trotz der weiteren Ausbreitung gelungen, die Schweinepest auf ein die Landkreise Görlitz und Bautzen sowie Teile des Landkreises Meißen umfassendes Gebiet zu beschränken. Auch ein Fortschreiten weiter hinein nach Sachsen und die Bundesrepublik konnte verhindert werden. Aktuell geht die Zahl der aktiven ASP-Fälle zurück. Gemeinsam haben wir es geschafft, die Ausbreitung der Tierseuche zum Stillstand zu bekommen und eine weitere Ausbreitung gen Westen und Süden zu verhindern, sagte Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping. Dennoch sei eine weitere Eindämmung notwendig.

 
25.09.2023

Landvolk Niedersachsen: Ende der ASP-Aufwandsentschädigung „fatales Signal“

Für Unruhe in den betreffenden Verbänden und Organisationen sorgt ein Schreiben des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums, in dem mitgeteilt wird, dass der seit Januar entstandene und künftig entstehende Aufwand beim Jagen, Suchen und Beproben von Fallwild im Sinne der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nicht mehr entschädigt werden darf. Dazu zähle auch der Mehrabschuss von Schwarzwild und der Einsatz brauchbarer Jagdhunde. Grund ist die fehlende haushaltsrechtliche Ermächtigung. Für das Landvolk Niedersachsen, die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN), die Landwirtschaftskammer (LWK) und den Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen (ZJEN) stellt diese Entscheidung ein fatales Signal dar. Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies: Wir haben keinerlei Verständnis für diese Entscheidung des Landwirtschaftsministeriums. Die Aufwandsentschädigungen müssen dringend weiterhin und auch rückwirkend zum 1. Januar 2023 gezahlt werden. ASP-Fälle in Hausschweinbeständen hätten für das Land Niedersachsen Schadenspotenzial in Milliardenhöhe.

 
21.09.2023

ASP: Auslauf und Freilandhaltung von Hausschweinen auf Antrag in Sachsen endlich wieder möglich

Sachsen lockert das bisher bestehende absolute Auslauf- und Freilandverbot für Hausschweine in der zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) festgelegten Sperrzone II (gefährdetes Gebiet). Künftig kann unter bestimmten Voraussetzung eine Ausnahmegenehmigung für die Haltung von Tieren unter freien Himmel erteilt werden. Die Landesdirektion Sachsen hat dafür die geltende Allgemeinverfügung geändert und die Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von diesem Verbot festgeschrieben.

 
18.09.2023

Vollständige Aufhebung der ASP-Sperrzonen im Kreis Prignitz

Die auf Grund von ASP-Ausbrüchen im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern eingerichteten Sperrzonen I und II, die bis in den Landkreis Prignitz in Brandenburg reichen, können vollständig aufgehoben werden. Die EU-Kommission hat den gemeinsamen Antrag von Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg gebilligt. Der Ständige Veterinärausschuss der EU, in dem alle Mitgliedsstaaten vertreten sind, hat dem Antrag ebenfalls zugestimmt.

 
18.09.2023

Keine ASP-Sperrzonen im Landkreis Ludwigslust-Parchim mehr

Im Landkreis Ludwigslust-Parchim können die Sperrzonen zum Schutz vor weiterer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) aufgehoben werden. Dies hat das zuständige Gremium der EU-Kommission vergangene Woche, knapp zwei Jahre nach dem ersten ASP-Nachweis im Südosten des Landkreises, zunächst mündlich mitgeteilt. Die amtliche Veröffentlichung der entsprechenden Durchführungsverordnung der EU-Kommission mit Streichung der Gebiete aus der Listung wird in dieser Woche erwartet. Das Ausbleiben weiterer Nachweise auf das ASP-Virus seit Oktober 2022 und die kontinuierlich durchgeführten Maßnahmen sind Grundlage für diese Entscheidung.

 
27.07.2023

Neue ASP-Funde im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Knapp acht Monate nach dem ersten und bislang einzigen Nachweis eines ASP-infizierten Wildschweines im Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wurde die Tierseuche nun nahe Großkoschen im Süden des Kreisgebiets an der Grenze zu Sachsen aktuell fünf verendeten Tieren nachgewiesen. Weitere Verdachtsfälle auf brandenburgischer und sächsischer Seite im Umfeld des Fundortes liegen vor. Der ASP-Krisenstab des Landkreises hat die Arbeit aufgenommen und berät über Maßnahmen, um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Es ist damit zu rechnen, dass in den kommenden Tagen eine Ausweitung der bisher im Landkreis geltenden Restriktionszonen erfolgen wird. Parallel werden weitere Maßnahmen, wie etwa der Bau eines zusätzlichen schwarzwildsicheren Schutzzaunes innerhalb des Kreisgebietes, betrachtet. Darüber hinaus ist geplant, den Wildschwein-Schutzkorridor als doppelt eingezäuntes Gebiet entlang der Grenze zu Sachsen weiter zu verstärken.

 
06.07.2023

ASP: Drei-Stufen-Plan in Sachsen für Tilgung von Schwarzwild in Schutzkorridoren

Zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wird in den Schutzkorridoren um das infizierte Gebiet künftig nach einem einheitlichen Konzept das Schwarzwild gezielt reduziert. Um ihre vollständige Barrierewirkung gegen eine Weiterverbreitung des ASP-Virus entfalten zu können, dürfen in den Flächen zwischen den Doppelzäunungen im Osten, Norden und Westen der Schutzzonen faktisch keine Wildschweine mehr leben. Um diese Gebiete wildschweinfrei zu halten, wurde ein dreistufiges Vorgehen aus Entnahme und Prüfung des Entnahmeerfolgs, gegebenenfalls drohnengestützter Entnahme sowie anschließender Bewirtschaftung des Schutzkorridors beschlossen. Wegen des anhaltend hohen Seuchendrucks aus Polen hat zunächst der östliche Schutzkorridor entlang der Landesgrenze zu Polen Priorität. Dabei wird das Tilgungskonzept ausdrücklich auch in dem Gebiet zwischen östlichstem Zaunverlauf auf sächsischem Gebiet und dem konkreten Grenzverlauf angewandt. Die verstärkte Entnahme durch Jagdausübungsberechtigte innerhalb der Schutzkorridore und damit die Anwendung des Tilgungskonzepts werden durch eine Allgemeinverfügung angeordnet.

 
09.06.2023

ASP: Sperrzonen im Landkreis Ludwigslust-Parchim werden deutlich verringert

Aufgrund der stabilen Seuchenlage können im Landkreis Ludwigslust-Parchim die Sperrzonen zum Schutz vor weiterer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) deutlich verringert werden. Bisher umfassten die Restriktionsgebiete eine Gesamtfläche von etwa 120.000 Hektar. Mit der Allgemeinverfügung des Landrates vom 05.06.2023 verringert sich die Fläche auf rund 30.000 Hektar. Dies bedeutet insbesondere für die Landwirtschaft und die Jagd in der Region große Erleichterungen. Die Reduzierung erfolgt in Abstimmung mit dem Nachbarlandkreis Prignitz und dem Landwirtschaftsministerium. Die notwendige Zustimmung für diese Maßnahme wurde jetzt durch die EU erteilt. Eine vollständige Aufhebung der Restriktionen ist aufgrund der langen Haltbarkeit des ASP-Virus in der Umwelt von bis zu 18 Monaten noch nicht möglich, sagt Dr. Olav Henschel, Leiter des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim. Die Untersuchungs­ergebnisse der letzten Monate stimmen jedoch vorsichtig optimistisch, dass innerhalb eines Jahres eine vollständige Aufhebung der Maßnahmen erfolgen kann, so Dr. Henschel, immer unter der Voraussetzung, dass keine erneuten positiven Nachweise erfolgen.

 
31.05.2023

Rückgang der ASP in der EU im Jahr 2022

Die Zahl der Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Schweinen und der gemeldeten Fälle bei Wildschweinen in der Europäischen Union ist im Jahr 2022 um 79 Prozent im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen. Dies geht aus einem neuen Bericht hervor, der von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlicht wurde. Rumänien war mit 327 Ausbrüchen das am stärksten betroffene EU-Land, was 87 % der gesamten EU-Ausbrüche entspricht. In Bezug auf Wildschweine wurden 2022 in der EU 40 % weniger Fälle gemeldet als 2021.