BRS-ASP
Anpassung des Leitfaden "Biosicherheit in Schweine haltenden Betrieben" an das EU-Tiergesundheitsrecht
Nachdem in einem Bestand mit Hausschweinen im südlichen Landkreis Emsland der Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen wurde, werden wirksame Biosicherheitsmaßnahmen immer wichtiger. Nicht erst im Krisenfall, sondern bereits in seuchenfreien Zeiten müssen tierhaltende Betriebe die rechtlichen Vorgaben des neuen Europäischen Tiergesundheitsrechts, Animal Health Law (AHL), erfüllen. Das AHL ist seit dem 21. April 2021 in allen Mitgliedstaaten der EU direkt anzuwenden. Auf Initiative der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und des Landvolks Niedersachsen wurde daher schon Ende November 2021 die Arbeitsgruppe Biosicherheit in Schweinehaltungen
mit maßgeblichen Akteuren gegründet. In dieser AG wurde der neue Leitfaden Biosicherheit in Schweine haltenden Betrieben nach dem Tiergesundheitsrechtsakt der EU
inklusive Checklisten erarbeitet. Er bietet eine Grundlage, den Anforderungen des EU-Rechts gerecht zu werden und bezieht sich auf die aktuellen Rechtsvorschriften.
Tönnies Agrarblog: Mit Biosicherheit gegen ASP vorbeugen
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) zeigt auch in Deutschland grade sehr deutlich, wie wichtig es ist, auf den Höfen auf Biosicherheit zu achten. Welche Maßnahmen bei einem ASP-Ausbruch ergriffen werden und wie man vorbeugen kann, erfährt Franziska Budde auf dem Hof der Landwirte Britta und Frank.
Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Uckermark
Aufgrund eines amtlich festgestellten Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen im Landkreis Uckermark am 02.07.2022 hat die Landrätin gemäß der Verordnung (EU) 2016/429, der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 i. V. m. §§ 11, 11a und 11b der Schweinepest-Verordnung die Restriktionsgebiete festgelegt mit Maßnahmen zum Seuchenschutz angeordnet und bekanntgegeben.
In der Anlage hat der BRS die für die Verbringung von Tieren aus Sperrzonen aus seiner Sicht wichtigsten Passagen der DUR (EU) 2021/605 unter Berücksichtigung der DER (EU) 2020/687 in einem Dokument zusammengefasst. Die Zusammenstellung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann das Studium der gesamten Verordnung nicht ersetzen.
ASP-Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet eingerichtet
Zur Bekämpfung des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in einem Hausschweinbestand in der Uckermark wurde eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen, die am Donnerstag in den regionalen Tagezeitungen bekanntgemacht und auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht wird.
ASP-Ausbruch im Emsland: Proben des Kontaktbetriebes negativ

Im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Emsland wurde ein Kontaktbetrieb in Freren mit zirka 1.800 Mastschweinen festgestellt. Dieser hatte zuletzt Ferkel von dem betroffenen Hof in Emsbüren bekommen. Entsprechende Stichproben des Tierbestandes aus Freren wurden vom Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) untersucht. Die Befunde der Proben sind negativ.
Afrikanische Schweinepest bei Hausschweinen in der Uckermark
Wie das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg auf Nachfrage des BRS heute mitteilte, ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) im Landkreis Uckermark erstmals in einem Mastschweinebestand mit rund 1.300 Masttieren festgestellt worden.
Afrikanische Schweinepest in Niedersachsen nachgewiesen
Die Afrikanischen Schweinepest (ASP) hat erstmals Niedersachsen erreicht. Der Ausbruch ist in einem landwirtschaftlichen Betrieb im südlichen Landkreis Emsland festgestellt worden. Wie das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium mitteilte, liegt seit heute (2.7.) die Bestätigung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vor. Der Betrieb in der Gemeinde Emsbüren hält 280 Sauen und rund 1500 Ferkel. Der komplette Bestand wird morgen tierschutzgerecht getötet. Die Kontaktbetriebe werden derzeit recherchiert. Die Schweinepest ist für Menschen ungefährlich.
Die Eintragsursache ist bisher unbekannt. Um den Betrieb wurde eine Sperrzone in einem Radius von insgesamt 10 Kilometern eingerichtet. In diesem Bereich liegen 296 Schweinebetriebe, in denen insgesamt rund 195.000 Schweine gehalten werden. Die Sperrzone erstreckt sich auch auf Gebiete des angrenzenden Landkreises Grafschaft Bentheim. Zu den Maßnahmen in der Sperrzone zählen unter anderem Stichproben-Untersuchungen in allen Betrieben und das Verbot, Schweine zu verbringen (Durchgangsverkehr erlaubt).
Neubewertung des Risikos zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest in Auslauf– und Freilandschweinehaltungen durch das FLI

Bisher ist die ASP in Deutschland in vier Hausschweinehaltungen ausgebrochen. Bei der Hälfte der betroffenen Haltungen hatten die Schweine Auslaufmöglichkeiten oder sie wurden mit Einstreu und Futter aus der unmittelbaren Umgebung versorgt. Diese Haltungen erfüllten grundlegende Anforderungen der SchHaltHygV nicht. Es ist ist davon auszugehen, dass eine Freilandhaltung und ein unzureichender Schutz gegen einen Viruseintrag durch Futter, Einstreu oder andere Materialen ein erhebliches Risiko für einen ASP-Eintrag in einen Hausschweinebestand darstellt.
Afrikanische Schweinepest: Restriktionszonen in den Landkreisen Bautzen und Meißen werden angepasst
Aufgrund weiterer Fälle von Afrikanischer Schweinepest im Landkreis Meißen und im Landkreis Bautzen in Nähe der Landesgrenze zu Brandenburg erweitert der Freistaat Sachsen die Restriktionszonen mit tierseuchenrechtlich begründeten Auflagen. Die westliche Grenze der sogenannten Sperrzone II verläuft künftig nördlich von Meißen zunächst entlang der Elbe und dann mit dem Grödel-Elsterwerdaer-Floßkanal bis zur Landesgrenze zu Brandenburg. Im Norden des Landkreises Bautzen wird die Sperrzone II um ein dreieckiges Gebiet zwischen den Gemeinden Kamenz, Schwepnitz und Bernsdorf erweitert, das im Norden von der Landesgrenze begrenzt wird. Die Anordnungen für Land- und Forstwirtschaft, die Jägerschaft und die Öffentlichkeit in den bestehenden Sperrzonen bleiben unverändert erhalten und gelten auch in den Erweiterungsgebieten.
Kein ASP-Virus-Nachweis in den Futtermittelproben
Die Ursache für den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Emmendingen ist weiter offen, informiert der Landkreis Emmendingen in einer Pressemeldung von heute. Es gebe noch keinen gesicherten Nachweis dazu, wie der Erreger der Afrikanischen Schweinepest in den Forchheimer Betrieb gelangt ist. Ein Eintrag durch infizierte Wildschweine könne weiterhin so gut wie ausgeschlossen werden. Auch die untersuchten Futtermittelproben aus dem Forchheimer Betrieb waren negativ.