18.08.2022

Land Niedersachsen stellt Kühlhäuser für Schlachtware aus ASP-Zone zur Verfügung

Am kommenden Freitag werden erneut 1800 Schweine aus der ASP Sperrzone auf einem Schlachthof in Geldern (NRW) geschlachtet. Rund um den Ausbruchsort in Emsbüren warten 21000 überschwere Schweine in den Ställen auf eine Schlachtung. Wöchentlich kommen fast 6000 Tiere hinzu. Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast erklärte: Wir haben unser Ziel erreicht und genügend Kühlkapazitäten in Niedersachsen für die Schlachtware gefunden. Da können alle überschweren Tiere Platz finden. Die Verhandlungen der Vertragspartner laufen. Die Ministerin kritisierte, dass es offenbar Versäumnisse der Verantwortlichen im Verarbeitungs- und Vermarktungssektor gäbe, wie bei einem ASP-Ausbruch die Kette aufrechterhalten werden könne.

 
12.08.2022

Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast: „Weitere Vertriebswege für Schweine nötig!“

Überschwere Mastschweine aus der Sperrzone rund um den Ausbruchsbetrieb der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Emsbüren (Landkreis Emsland) müssen zeitnah geschlachtet werden. Derzeit befinden sich rund 21.000 dieser überschweren Tiere in den Ställen der ASP-Sperrzone, wöchentlich kommen fast 6.000 überschwere Schweine hinzu. Bisher sind aus der Sperrzone insgesamt lediglich rund 5.000 Schweine geschlachtet worden. Um den Druck in den Ställen abzubauen und dabei zu helfen, ein drohendes Tierschutzproblem zu verhindern, sieht das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) eine mögliche Kostenübernahme der Lagerung des Fleisches nach der Schlachtung in Kühlhäusern vor. Hierzu befindet sich das ML im Austausch mit dem niedersächsischen Finanzministerium.

 
11.08.2022

Gemeinsame Vereinbarung zur Afrikanischen Schweinepest in NRW

Um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Schweinehaltungen zu verhindern, haben sich das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MLV), die Tierärztekammern Westfalen-Lippe und Nordrhein, die Landwirtschaftskammer NRW, der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband e.V., der Rheinische Landwirtschafts-Verband e.V. und die Landesvereinigung Ökologischer Landbau NRW e.V. in einer gemeinsamen Vereinbarung auf zusätzliche Präventivmaßnahmen verständigt. Ein verbessertes Früherkennungssystem und zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen sollen ein frühzeitiges Erkennen von ASP-Ausbrüchen ermöglichen und eine Ausbreitung verhindern.

 
08.08.2022

Nach ASP-Ausbruch: Weitere Schlacht-Genehmigungen erteilt

Für weitere rund 1.900 Mastschweine sind Genehmigungen zur Schlachtung in Geldern (Nordrhein-Westfalen) erteilt worden. Die Tiere stammen aus der Sperrzone, die nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem in Emsbüren (Landkreis Emsland) gelegenen Betrieb eingerichtet wurde. Wie das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) mitteilte, gibt es positive Signale, dass in dieser Woche weitere Schlachtunternehmen folgen werden. In diesem Zusammenhang macht das ML auf den erweiterten Erlass aufmerksam, der konkretisiert, dass das Verbringen von Schweinen aus der Überwachungszone in andere Betriebe innerhalb der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim mit behördlicher Genehmigung möglich ist; dort gibt es freie Mastplätze. Für die Schlachtung, Zerlegung und die Verarbeitung gelten tierseuchenrechtliche Vorgaben der EU. Das Fleisch kann nach einer risikomindernden Behandlung (zum Beispiel Erhitzen) verarbeitet werden und anschließend wie jedes andere Fleischerzeugnis in den Verkehr gebracht werden.

 
05.08.2022

Landkreis Emsland hebt ASP-Schutzzone auf

Der Landkreis Emsland hatte aufgrund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) am 2. Juli eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung erlassen. Es wurden eine Schutzzone mit einem Radius von rund drei km um den Ausbruchsbetrieb und eine Überwachungszone im Umkreis von zehn km um den Ausbruchsbetrieb festgelegt. Der Landkreis hat jetzt per Allgemeinverfügung die ASP-Schutzzone aufgehoben. Das Gebiet wird mit Wirkung zum 05.08.2022 Teil der Überwachungszone.

 
04.08.2022

Aktualisierter Fragen- und Antworten-Katalog des Landwirtschaftsministeriums Niedersachsen zur ASP

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat vor dem Hintergrund der jüngsten ASP-Fälle in Niedersachsen alle wichtigen Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) aktualisiert (Stand: 03.08.2022). Die aktuelle Entwicklung rund um den ASP-Ausbruch in Niedersachen wird aufgezeigt und das weitere Vorgehen nach der Schlachtung der Schweine aus der Sperrzone wird erörtert.

 
03.08.2022

ASP: In Brandenburg startet dreistufige Ausstiegsstrategie

Im Landkreis Oder-Spree, der als erster von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffen war, wird mit dem Rückbau der Zäune um das Kerngebiet begonnen. Diese Maßnahme ist Teil der dreistufigen Ausstiegsstrategie, mit der die für Schweine hochansteckende Krankheit getilgt werden soll. Wird drei Monate lang kein positiver ASP-Befund festgestellt und konnte die Schwarzwildpopulation auf maximal 20 % des ursprünglichen Bestandes reduziert werden, kann mit der Aufhebung von Kerngebieten begonnen werden. Möglich wurde das nur, Dank des unermüdlichen Einsatzes der Jäger.

 
21.07.2022

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 1/2022 der Grafschaft Bentheim zum Schutz gegen die ASP

Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat am 04.07.2022 im Amtsblatt die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 1/2022 zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) veröffentlicht.

 
21.07.2022

ASP im Emsland: Ferkel dürfen in der Sperrzone verbracht werden

Im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Emsland macht das Landwirtschaftsministerium (ML) darauf aufmerksam, dass das Verbringen von Ferkeln aus der Überwachungszone in andere Betriebe innerhalb der Überwachungszone mit behördlicher Genehmigung möglich ist. Einen entsprechenden Erlass hat das ML an die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim übermittelt. Wöchentlich erlangen dort zirka 3.000 Ferkel die Marktreife. Der Erlass konkretisiert, dass unter Beachtung bestimmter tierseuchenrechtlicher Anforderungen Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbringungsverbot möglich sind. So können Transporte von Schweinen zwecks Durchlaufen des Produktionszyklus aus einem Betrieb in der Überwachungszone in einen anderen Betrieb in der Überwachungszone von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass sich der Bestimmungsbetrieb innerhalb derselben Lieferkette befindet.

 
19.07.2022

Änderung des Anhangs I der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 mit Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP

Am 19.07.2022 wurde im Amtsblatt der Europäischen Kommission die Durchführungs-VO (EU) 2022/1234 vom 18. Juli 2022 zur Änderung des Anhangs I der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 mit besonderen Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest veröffentlicht.