26.05.2022

ASP bei einem Mastschwein in Emmendingen, Baden-Württemberg

(c)TSIS: Emmendingen

Laut Tierseucheninformationssystem des Bundes wurde bei einem Mastschwein in Emmendingen, Baden-Württemberg, die Afrikanische Schweinepest amtlich bestätigt. Eine Restriktionszone wurde eingerichtet.

Aktuelle Informationen finden Sie in unserem ASP-Informationsportal.

 
10.05.2022

ASP-Fall nahe Rom

SUS - Die Afrikanische Schweinepest ist in Rom angekommen: Bei einem Wildschwein nordwestlich der Hauptstadt wurde ASP nachgewiesen. Der neue Fall befindet sich etwa 400 km südöstlich des ASP-Gebietes in Norditalien, nördlich der Stadt Genua. Zwischen Januar und Mai 2022 wurden dort 113 Kadaver von infizierten Wildschweinen gefunden. Die Ausbreitungsgeschwindigkeit ist relativ untypisch, da täglich etwa ein neuer infizierter Kadaver hinzukommt. Auch scheint die Fläche nicht sehr stark zu wachsen. Bisher ist nicht klar, wie das Virus in den Außenbezirken von Rom aufgetreten ist und ob der Virustyp mit dem in Norditalien gefundenen identisch ist. Wenn das ASP-Virus in Italien dem Muster anderer Ausbrüche in anderen Teilen Europas folgt, dann ist es wahrscheinlich, dass in den kommenden Tagen weitere positive Wildschweine in der Umgebung von Rom gefunden werden.

 
09.05.2022

ASP: Schweinehalter in Brandenburg fordern finanzielle Unterstützung

Schweinehalter in Brandenburg hoffen derzeit vergeblich auf weitere finanzielle Unterstützung zum Ausgleich wirtschaftlicher Schäden durch die Afrikanische Schweinepest. Einschneidende Verluste bis hin zur Aufgabe der Schweinehaltung entstehen den Betrieben insbesondere durch verpflichtende, veterinärmedizinische Maßnahmen vor dem Transport der Tiere, durch erheblich längere Transportwege zu den wenigen speziellen Schlachthöfen bundesweit, die Tiere aus ASP-Restriktionszonen abnehmen dürfen, sowie durch deutliche Preisabzüge am Schlachthof. Unsere Schweinehalter werden schlichtweg allein gelassen, stellt Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbandes, fest. Und das gerade in Brandenburg, in dem am schwersten von der Afrikanischen Schweinepest betroffenen Bundesland."

 
28.04.2022

Impfstoffkandidat gegen die Afrikanische Schweinepest besteht wichtigen Sicherheitstest

Ein Impfstoffkandidat gegen die Afrikanische Schweinepest (ASF) hat einen wichtigen Sicherheitstest bestanden, der für die behördliche Zulassung erforderlich ist, wodurch der Impfstoff der kommerziellen Verfügbarkeit einen Schritt näher gekommen ist, sagen Wissenschaftler des Agricultural Research Service (ARS) des USDA. Die neuen Ergebnisse zeigen, dass der Impfstoffkandidat des USDA nicht zu seiner normalen Virulenz zurückkehrt, nachdem er Schweinen injiziert wurde. Dieser Reversion to Virulence-Test ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die geschwächte Form des ASP-Virus im Impfstoff nicht in seinen ursprünglichen Zustand zurückkehrt, heißt es in einer Pressemitteilung. Dies ist ein entscheidender Meilenstein für den ASP-Impfstoffkandidaten. Diese Sicherheitsstudien bringen diesen Impfstoff einen Schritt näher an die Marktverfügbarkeit, so der leitende ARS-Wissenschaftler Manuel Borca.

 
26.04.2022

ASP: Neue Verwaltungsvorschrift zur ASP-Bekämpfung in Mecklenburg-Vorpommern

Seit dem 01. April dieses Jahres gilt in Mecklenburg-Vorpommern eine neue Verwaltungsvorschrift zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Jägerinnen und Jäger, die in ASP Restriktionsgebieten Schwarzwild entnehmen, erhalten nun pro entnommenem Stück 25,- € Entschädigung. Für Fallwild, Unfallwild und krank erlegtes Schwarzwild gibt das Land je Stück ebenfalls 25,-€, unabhängig vom Fundort innerhalb des Bundeslandes. Voraussetzung ist, dass dem Amt für Veterinär und Lebensmittelüberwachung (VLA) Probenmaterial zur Verfügung gestellt und der Tierkörper beseitigt wird. Antragsberechtigt für die Entschädigungszahlung sind private und kommunale Jagdausübungsberechtigte. Das Antragsverfahren ähnelt dem der (damaligen) Pürzelprämie. Der Antrag ist mit dem Wildursprungsschein, den entsprechenden Nachweisen und dem Jagdbezirksnachweis weiterhin an das jeweilige Forst- oder Nationalparkamt als zuständige Antragsbehörde zu richten. Die als Pürzelprämie bekannt gewordene Verwaltungsvorschrift tritt hingegen am 30.04. außer Kraft. Proben vom krank erlegtem oder verendet aufgefundenem Schwarzwild, die im Rahmen des Erlasses zur Überwachung der Wildschweine auf Schweinepest in MV vom Jagdausübungsberechtigten eingereicht wurden, werden weiterhin mit 25,- € entschädigt. Dieser Erlass gilt unabhängig von der neuen Verwaltungsvorschrift.

 
21.04.2022

FLI bewertet Risiko zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest in Auslauf– und Freilandschweinehaltungen in Deutschland

Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat eine qualitative Risikobewertung zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest in Auslauf – und Freilandschweinehaltungen in Deutschland veröffentlicht. In den EU-Mitgliedsstaaten werden die Begriffe der Auslauf - und der Freilandhaltung bei Schweinen nicht einheitlich verwendet, so dass eine allgemeingültige Abschätzung des Risikos eines ASP-Eintrags in solche Haltungen schwierig ist. Anhand individueller Überprüfungen der betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen und der lokalen Haltungsbedingungen kann ein Eintragsrisiko präziser abgeschätzt werden. Die Risikobewertung des FLI soll einen Rahmen bieten, um das grundsätzliche Risiko eines ASP-Eintrags in Auslauf– und Freilandhaltungen abschätzen zu können.

 
01.04.2022

ASP: Pürzelprämie in Mecklenburg-Vorpommern wird abgeschafft

Die Zahlung der Entschädigung für Maßnahmen zur Vorbeugung vor der Afrikanischen Schweinepest, die sogenannte Pürzelprämie, entfällt ab dem 30.04.2022. Mit diesem Datum tritt die entsprechende Verwaltungsvorschrift außer Kraft und wird nicht verlängert. Die Anträge auf Auszahlung einer Entschädigung für bis zum 31.03.2022 erlegtes Schwarzwild können noch bis zum 30.04.2022 in dem jeweils zuständigen Forstamt abgegeben werden. Unvollständige oder nicht fristgerechte Anträge werden nach Ablauf dieses Datums nicht mehr bearbeitet. Für Schwarzwild, das nach dem 31.03.2022 erlegt wurde, kann keine Entschädigungszahlung mehr geleistet werden. Gleiches gilt für die Abrechnung von Hundeeinsätzen im Zuge von revierübergreifenden Drückjagden sowie für zur Beprobung abgegebenes Schwarzwild. Ab 01.04.2022 wird eine Aufwandsentschädigung als pauschaler Festbetrag in Höhe von 25 Euro für die Erlegung von Schwarzwild aller Altersklassen im Zeitraum vom 1. April 2022 bis einschließlich 31. März 2023 in Mecklenburg-Vorpommern in Restriktionszonen gewährt, soweit dies nach geltender tierseuchen­behördlicher Allgemeinverfügung zulässig ist. Die Zahlung der Aufwandsentschädigung setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Erlegung der Seuchenfall von dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungs­amt festgestellt und öffentlich bekanntgemacht worden ist.

 
08.03.2022

ASP bei Stettin: Backhaus in Sorge

Die bei Landwirten gefürchtete Afrikanische Schweinepest (ASP) rückt auch von Osten her näher an Mecklenburg-Vorpommern heran. Wie ein Sprecher des Schweriner Agrarministeriums am Donnerstag sagte, wurde dem Land ein Seuchennachweis von einem Wildschwein in der polnischen Region Stettin (Szczecin) gemeldet. Hier lag der Fundort nur 13 Kilometer östlich der deutsch-polnischen Grenze.

 
08.03.2022

ASP: Agrarministerium Brandenburg veröffentlicht aktualisierten Praxisleitfaden zum Fang von Schwarzwild

Im Zuge der Seuchenbekämpfung kommt dem Fang von Schwarzwild in extra dafür konzipierten Fangsystemen eine zentrale Rolle zu. Seit die Afrikanische Schweinepest (ASP) im September 2020 Brandenburg erreicht hat, hat sich eine Vielzahl technischer Neuerungen beim Fallenfang ergeben. Der im Jahr 2018 veröffentlichte Praxisleitfaden zum Fallenfang wurde deshalb aktualisiert und umfangreich erweitert. Fallenbetreibern und Interessierten soll damit ein fundierter Überblick über die verschiedenen Fallentypen und deren tierschutzgerechter Betrieb zur Verfügung gestellt werden.