21.09.2023rss_feed

ASP: Auslauf und Freilandhaltung von Hausschweinen auf Antrag in Sachsen endlich wieder möglich

Sachsen lockert das bisher bestehende absolute Auslauf- und Freilandverbot für Hausschweine in der zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) festgelegten Sperrzone II (gefährdetes Gebiet). Künftig kann unter bestimmten Voraussetzung eine Ausnahmegenehmigung für die Haltung von Tieren unter freien Himmel erteilt werden. Die Landesdirektion Sachsen hat dafür die geltende Allgemeinverfügung geändert und die Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von diesem Verbot festgeschrieben.