11.08.2022

Gemeinsame Vereinbarung zur Afrikanischen Schweinepest in NRW

Um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Schweinehaltungen zu verhindern, haben sich das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MLV), die Tierärztekammern Westfalen-Lippe und Nordrhein, die Landwirtschaftskammer NRW, der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband e.V., der Rheinische Landwirtschafts-Verband e.V. und die Landesvereinigung Ökologischer Landbau NRW e.V. in einer gemeinsamen Vereinbarung auf zusätzliche Präventivmaßnahmen verständigt. Ein verbessertes Früherkennungssystem und zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen sollen ein frühzeitiges Erkennen von ASP-Ausbrüchen ermöglichen und eine Ausbreitung verhindern.

 
08.08.2022

Nach ASP-Ausbruch: Weitere Schlacht-Genehmigungen erteilt

Für weitere rund 1.900 Mastschweine sind Genehmigungen zur Schlachtung in Geldern (Nordrhein-Westfalen) erteilt worden. Die Tiere stammen aus der Sperrzone, die nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem in Emsbüren (Landkreis Emsland) gelegenen Betrieb eingerichtet wurde. Wie das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) mitteilte, gibt es positive Signale, dass in dieser Woche weitere Schlachtunternehmen folgen werden. In diesem Zusammenhang macht das ML auf den erweiterten Erlass aufmerksam, der konkretisiert, dass das Verbringen von Schweinen aus der Überwachungszone in andere Betriebe innerhalb der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim mit behördlicher Genehmigung möglich ist; dort gibt es freie Mastplätze. Für die Schlachtung, Zerlegung und die Verarbeitung gelten tierseuchenrechtliche Vorgaben der EU. Das Fleisch kann nach einer risikomindernden Behandlung (zum Beispiel Erhitzen) verarbeitet werden und anschließend wie jedes andere Fleischerzeugnis in den Verkehr gebracht werden.

 
05.08.2022

Landkreis Emsland hebt ASP-Schutzzone auf

Der Landkreis Emsland hatte aufgrund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) am 2. Juli eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung erlassen. Es wurden eine Schutzzone mit einem Radius von rund drei km um den Ausbruchsbetrieb und eine Überwachungszone im Umkreis von zehn km um den Ausbruchsbetrieb festgelegt. Der Landkreis hat jetzt per Allgemeinverfügung die ASP-Schutzzone aufgehoben. Das Gebiet wird mit Wirkung zum 05.08.2022 Teil der Überwachungszone.

 
04.08.2022

Aktualisierter Fragen- und Antworten-Katalog des Landwirtschaftsministeriums Niedersachsen zur ASP

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat vor dem Hintergrund der jüngsten ASP-Fälle in Niedersachsen alle wichtigen Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) aktualisiert (Stand: 03.08.2022). Die aktuelle Entwicklung rund um den ASP-Ausbruch in Niedersachen wird aufgezeigt und das weitere Vorgehen nach der Schlachtung der Schweine aus der Sperrzone wird erörtert.

 
03.08.2022

ASP: In Brandenburg startet dreistufige Ausstiegsstrategie

Im Landkreis Oder-Spree, der als erster von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffen war, wird mit dem Rückbau der Zäune um das Kerngebiet begonnen. Diese Maßnahme ist Teil der dreistufigen Ausstiegsstrategie, mit der die für Schweine hochansteckende Krankheit getilgt werden soll. Wird drei Monate lang kein positiver ASP-Befund festgestellt und konnte die Schwarzwildpopulation auf maximal 20 % des ursprünglichen Bestandes reduziert werden, kann mit der Aufhebung von Kerngebieten begonnen werden. Möglich wurde das nur, Dank des unermüdlichen Einsatzes der Jäger.

 
21.07.2022

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 1/2022 der Grafschaft Bentheim zum Schutz gegen die ASP

Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat am 04.07.2022 im Amtsblatt die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 1/2022 zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) veröffentlicht.

 
21.07.2022

ASP im Emsland: Ferkel dürfen in der Sperrzone verbracht werden

Im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Emsland macht das Landwirtschaftsministerium (ML) darauf aufmerksam, dass das Verbringen von Ferkeln aus der Überwachungszone in andere Betriebe innerhalb der Überwachungszone mit behördlicher Genehmigung möglich ist. Einen entsprechenden Erlass hat das ML an die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim übermittelt. Wöchentlich erlangen dort zirka 3.000 Ferkel die Marktreife. Der Erlass konkretisiert, dass unter Beachtung bestimmter tierseuchenrechtlicher Anforderungen Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbringungsverbot möglich sind. So können Transporte von Schweinen zwecks Durchlaufen des Produktionszyklus aus einem Betrieb in der Überwachungszone in einen anderen Betrieb in der Überwachungszone von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass sich der Bestimmungsbetrieb innerhalb derselben Lieferkette befindet.

 
19.07.2022

Änderung des Anhangs I der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 mit Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP

Am 19.07.2022 wurde im Amtsblatt der Europäischen Kommission die Durchführungs-VO (EU) 2022/1234 vom 18. Juli 2022 zur Änderung des Anhangs I der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 mit besonderen Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest veröffentlicht.

 
11.07.2022

Anpassung des Leitfaden "Biosicherheit in Schweine haltenden Betrieben" an das EU-Tiergesundheitsrecht

Nachdem in einem Bestand mit Hausschweinen im südlichen Landkreis Emsland der Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen wurde, werden wirksame Biosicherheitsmaßnahmen immer wichtiger. Nicht erst im Krisenfall, sondern bereits in seuchenfreien Zeiten müssen tierhaltende Betriebe die rechtlichen Vorgaben des neuen Europäischen Tiergesundheitsrechts, Animal Health Law (AHL), erfüllen. Das AHL ist seit dem 21. April 2021 in allen Mitgliedstaaten der EU direkt anzuwenden. Auf Initiative der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und des Landvolks Niedersachsen wurde daher schon Ende November 2021 die Arbeitsgruppe Biosicherheit in Schweinehaltungen mit maßgeblichen Akteuren gegründet. In dieser AG wurde der neue Leitfaden Biosicherheit in Schweine haltenden Betrieben nach dem Tiergesundheitsrechtsakt der EU inklusive Checklisten erarbeitet. Er bietet eine Grundlage, den Anforderungen des EU-Rechts gerecht zu werden und bezieht sich auf die aktuellen Rechtsvorschriften.

 
08.07.2022

Tönnies Agrarblog: Mit Biosicherheit gegen ASP vorbeugen

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) zeigt auch in Deutschland grade sehr deutlich, wie wichtig es ist, auf den Höfen auf Biosicherheit zu achten. Welche Maßnahmen bei einem ASP-Ausbruch ergriffen werden und wie man vorbeugen kann, erfährt Franziska Budde auf dem Hof der Landwirte Britta und Frank.