BRS-ASP
ASP: Sperrzonen im Landkreis Ludwigslust-Parchim werden deutlich verringert
Aufgrund der stabilen Seuchenlage können im Landkreis Ludwigslust-Parchim die Sperrzonen zum Schutz vor weiterer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) deutlich verringert werden. Bisher umfassten die Restriktionsgebiete eine Gesamtfläche von etwa 120.000 Hektar. Mit der Allgemeinverfügung des Landrates vom 05.06.2023 verringert sich die Fläche auf rund 30.000 Hektar. Dies bedeutet insbesondere für die Landwirtschaft und die Jagd in der Region große Erleichterungen. Die Reduzierung erfolgt in Abstimmung mit dem Nachbarlandkreis Prignitz und dem Landwirtschaftsministerium. Die notwendige Zustimmung für diese Maßnahme wurde jetzt durch die EU erteilt. Eine vollständige Aufhebung der Restriktionen ist aufgrund der langen Haltbarkeit des ASP-Virus in der Umwelt von bis zu 18 Monaten noch nicht möglich
, sagt Dr. Olav Henschel, Leiter des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim. Die Untersuchungsergebnisse der letzten Monate stimmen jedoch vorsichtig optimistisch, dass innerhalb eines Jahres eine vollständige Aufhebung der Maßnahmen erfolgen kann
, so Dr. Henschel, immer unter der Voraussetzung, dass keine erneuten positiven Nachweise erfolgen.
Rückgang der ASP in der EU im Jahr 2022
Die Zahl der Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Schweinen und der gemeldeten Fälle bei Wildschweinen in der Europäischen Union ist im Jahr 2022 um 79 Prozent im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen. Dies geht aus einem neuen Bericht hervor, der von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlicht wurde. Rumänien war mit 327 Ausbrüchen das am stärksten betroffene EU-Land, was 87 % der gesamten EU-Ausbrüche entspricht. In Bezug auf Wildschweine wurden 2022 in der EU 40 % weniger Fälle gemeldet als 2021.
Brandenburg: Unterstützung für schweinehaltende Betriebe in den ASP-Gebieten – Neue Förderrichtlinie des Agrarressorts in Kraft
Die seit Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gewährte Förderung schweinehaltender Betriebe in den Restriktionszonen kann ab sofort rückwirkend zum 01. Januar 2023 auf neuer Basis geschehen. Nach Genehmigung durch die Europäische Kommission kann der Ausgleich von ASP-bedingten Mehrkosten außerhalb des De-minimis-Rahmens erfolgen.
Brandenburg: Neue Förderrichtlinie für Schweinehalter in ASP-Gebieten
Schweine aus den Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) dürfen nur unter Beachtung besonderer seuchenhygienischer Bedingungen verbracht und an dafür benannten Schlachthöfen getrennt von anderen Schweinen geschlachtet werden. Dieser Mehraufwand ist mit erhöhten Kosten für die Betriebe verbunden. Um diese Mehrkosten abzumildern, gewährt das Land Brandenburg über eine neue Richtlinie Förderung für Veterinärkosten zur Abfertigung, für den Transport und für die Abfertigung am Schlachthof. Die Richtlinie wurde von der Europäischen Kommission genehmigt und ersetzt damit die auf De-Minimis basierende Richtlinie der vergangenen Jahre. Für eine De-Minimis-Förderung generell geltende Grenze von 20.000 Euro in drei Steuerjahren pro Betrieb fällt durch die Notifizierung weg. Die seit Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gewährte Förderung schweinehaltender Betriebe in den Restriktionszonen kann ab sofort rückwirkend zum 01. Januar 2023 auf dieser neuen Basis geschehen.
ASP: Frankreich meldet Fortschritte bei der Impfstofferforschung
Ein Impfstoff zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest könnte auf der Grundlage von Forschungsarbeiten des Ploufragan-Plouzané-Niort-Labors der ANSES hergestellt werden. Die ersten Ergebnisse sind vielversprechend und ebnen den Weg für ein wirksames Mittel zur Bekämpfung dieser Krankheit, die in mehreren Ländern Europas, Asiens und der Karibik für hohe Sterblichkeitsraten bei Schweinen und Wildschweinen verantwortlich ist.
ASP: Aufhebung von Kerngebieten in Brandenburg
Seit mehreren Monaten wurden in den von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffenen Gebieten in den Landkreisen Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Prignitz sowie in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) keine neuen ASP-Fälle festgestellt. Damit können die dort ausgewiesenen Kerngebiete und Nutzungsbeschränkungen für Land- und Forstwirtschaft per Allgemeinverfügung durch die Landkreise aufgehoben werden. So muss insbesondere keine Fallwildsuche mehr durchgeführt werden, bevor eine Fläche bewirtschaftet wird. Bei einem Besuch im Landkreis Barnim würdigte die Leiterin des ASP-Krisenstabs Antje Töpfer die Bekämpfungsmaßnahmen in den Landkreisen und entfernte gemeinsam mit Landrat Daniel Kurth symbolisch ein ASP-Warnschild.
ASP: Landvolk Niedersachsen fordert Neuregelung der Entschädigungen
Anlässlich aktueller Fachgespräche zur Tierseuchwenthematik wies Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers nochmals auf die durch die Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Niedersachsen im Jahr 2022 entstandenen Probleme hin. Die gesamte Produktionskette komme zum Erliegen, wenn Schlachttiere aus Restriktionsgebieten nicht vermarktet werden können, erläutert er. Vor diesem Hintergrund setzt sich das Landvolk Niedersachsen für eine deutliche Verkürzung der Dauer der Sperrzonen (Ziel: 30 Tage) ein. Ein staatliches Ankaufprogramm und die Entschädigung der betroffenen Tierhalter sind weitere Forderungen des Verbandes, um Betriebsaufgaben beim nächsten Ausbruch der Seuche zu vermeiden. Dringend erforderlich sei außerdem die Gründung einer ‚Arbeitsgruppe zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der ASP‘ unter der Leitung des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums.
ASP-Bekämpfung: Weitere Prüfung für Kadaversuchhunde in MV
Im März bietet das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern eine weitere Prüfung für Kadaversuchhunde zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest an. Die Hundegespanne zählen für das Land zu den wichtigsten strategischen Bausteinen in der Zurückdrängung der für Schweine tödlichen Tierseuche. Am 28.03.2023 um 08.00 Uhr findet in 19374 Damm (Forsthof 1) eine weitere Prüfung nach den Mindestanforderungen für den Einsatz von Kadaversuchhundegespannen im Land Mecklenburg-Vorpommern statt. Es werden maximal zehn Hundeführergespanne geprüft. Das Prüfungsentgelt beläuft sich auf 150,- € pro Hundeführergespann und ist erst nach schriftlicher Aufforderung zu entrichten. Die Prüfungsanmeldung ist ausschließlich per Email bis spätestens 15.03.2023 an die dort benannte Adresse zu versenden.
Afrikanische Schweinepest beim Schwarzwild im Landkreis Oberspreewald-Lausitz festgestellt
Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist zum ersten Mal bei Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden. Der Erlegungsort liegt in unmittelbarer Nähe zum Seuchengeschehen im Landkreis Spree-Neiße und Sachsen. Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut hat den amtlichen Verdacht am Freitagabend bestätigt. Es handelt sich um eine Bache, die nördlich von Neupetershain (Nowe Wiki) erlegt wurde.
Backhaus: Tore schließen gegen die ASP
Unter Beachtung der Situation durch die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Westpolen wurde im Juni 2020 im Rahmen der Seuchenprävention die Errichtung eines Knotengeflechtzaunes entlang der deutsch-polnischen Grenze durch das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt beauftragt und finanziert. Bereits sechs Monate später, am 30. November 2020 war der 62,4 km lange Schutzzaun fertiggestellt. Die Einbauhöhe des Zaunes beträgt ca. 1,50 m. Hierzu wurde eine 20-30 cm tiefe Furche hergestellt, sodass ca. 30 cm des Zaungeflechts als Unterwühlschutz in den Boden eingebracht wurden. Die Furche wurde wieder mit Erdmaterial verfüllt. Bislang hat der Schutzzaun einen flächendeckenden Eintrag der ASP in das Land Mecklenburg-Vorpommern verhindern können
, stellt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Dr. Till Backhaus fest und ergänzt: Dies gelingt jedoch nur dann, wenn Weide-, Gatter- und Fußgängertore unmittelbar nach der Nutzung wieder geschlossen werden.