14.08.2025rss_feed

Herdenschutz: Förderung in NRW bleibt unzureichend

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Tierhalter weiterhin nicht bei den laufenden Kosten. Wie das Umweltministerium NRW jetzt bekannt gegeben hat, soll die Herdenschutzförderung über die bisherigen Wolfs- und Verdachtsgebiete hinaus auch in Gegenden mit nur gelegentlich auftretenden Wölfen angeboten werden. Halter von Schafen, Ziegen und Gehegewild können damit landesweit finanzielle Unterstützung für wolfsabweisende Maßnahmen beantragen. Die Förderung ist dabei begrenzt auf Kosten für investive Maßnahmen, ausdrücklich nicht zuwendungsfähig sind Folgekosten für Aufbau und Unterhaltung von Schutzzäunen sowie für Futter, Versicherung und Tierarzt bei Schutzhunden. Zugleich soll nach einer Übergangsfrist von einem Jahr die Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen in ganz Nordrhein-Westfalen Voraussetzung für die Entschädigung gerissener Tiere sein – das Ministerium will damit langfristig nach eigenen Angaben einen flächendeckenden Herdenschutz erreichen.