05.07.2022rss_feed

ASP: in den Restriktionszonen gilt u. a. ein striktes Transport- und Beförderungsverbot für Schweine

(SuS) - Angesichts des amtlich bestätigten ASP-Falles in einem Ferkelerzuegerbetrieb hat der zuständige Landkreis Emsland eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung erlassen. Diese ist heute in Kraft getreten. So wurde um den Seuchenbestand eine Schutzzone mit einem Radius von rund drei Kilometern gebildet. In dieser Zone liegen 31 Betriebe mit rund 28.950 Schweinen. In der Überwachungszone, die einen Umkreis von zehn Kilometern um den Seuchenbetrieb bildet, sind nochmals 151 Betriebe mit knapp 103.000 Schweinen ansässig. Damit sind von den Auflagen in beiden Restriktionszonen rund 182 emsländische Betriebe mit annähernd 131.000 Tieren betroffen. Hinzukommen noch 70 Schweinebetriebe mit mehr als 63.000 Tiere, die in die Ausläufer der Überwachungszone im Landkreis Grafschaft Bentheim fallen. Der Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen grenzt direkt an diese Überwachungszone an.