13.12.2019rss_feed

Bayern veröffentlicht Neuauflage Rahmenplan Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich in Europa weiter aus, damit bleibt das Risiko einer Einschleppung der ASP nach Deutschland -und damit auch nach Bayern- ist weiterhin sehr hoch. Hierbei sind Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen Staatsaufgabe über alle Verwaltungsebenen hinweg.
Um die Behörden vor Ort bestmöglich bei deren Vorbereitungen auf den Seuchenfall zu unterstützen, wurde der bayerische Rahmenplan Afrikanische Schweinepest entwickelt. Er bündelt alle notwendigen Informationen für die Umsetzung von Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen und gibt den zuständigen Kolleginnen/Kollegen das geeignete rechtliche und technische Werkzeug an die Hand. Damit wird ein bayernweit koordiniertes, schnelles und zielgerichtetes Vorgehen sowie eine enge Zusammenarbeit von Behörden, Tierärzten, Landwirtschaft, Fleischwirtschaft, Jägern und Verbänden sichergestellt.

Die Neuauflage dient insbesondere dazu, die von der EU geforderten Bekämpfungsmaßnahmen effektiv umsetzen zu können. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen zur Festlegung der erforderlichen Restriktionszonen, zur Organisation und Durchführung der gezielten Suche nach verendeten ASP-infizierten Wildschweinen sowie zur Untersagung der Jagdausübung im betroffenen Gebiet. Im Rahmen von Tierseuchenübungen - auch mit anderen Bundesländern und Mitgliedstaaten - bereiten sich die bayerischen Behörden auf einen möglichen Ausbruch vor.

Kapitel 6 behandelt das Verbringen von Schweinen im Falle eines Schweinepestausbruches.


Verbringungsregelungen (Kapitel 6)

Verbringungen ASP (Quelle: ASP-Rahmenplan Bayern)

Im Falle des Ausbruchs der ASP beim Wildschwein ist das Verbringen von Schweinen aus den eingerichteten Restriktionszonen strikt reglementiert. So ist zum Beispiel ein Verbringen von Schweinen aus dem Gefährdeten Gebiet grundsätzlich verboten, für Betriebe innerhalb der Pufferzone gelten innergemeinschaftliche Verbringungsverbote. Allerdings ermöglicht der Gesetzgeber eine Vielzahl von Ausnahmen, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten wurden bzw. werden.


In einer Tabelle wurden alle denkbaren Szenarien entsprechend folgender Gesichtspunkte (Herkunft, Tierkategorie, Ziel - HTZ) analysiert:

  • Art der Restriktionszone, in der der abgebende Betrieb liegt (Gefährdetes Gebiet, Pufferzone oder freies Inland). Für Betriebe innerhalb des Kerngebietes gelten die Regelungen für das Gefährdete Gebiet - HERKUNFT.
  • Art der zu verbringenden Tiere (Schlachtschweine, Hausschweine (Mast -/Zuchtschweine) - TIERKATEGORIE
  • Lokalisation des Zielbetriebes (Schlachthof/schweinehaltender Betrieb) (innerhalb einer Restriktionszone im Inland, innerhalb einer Restriktionszone in EU, freies Gebiet Inland, freies Gebiet EU, Drittland) Da sich die Bedingungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Teil unterscheiden, wurden die entsprechenden Bedingungen jeweils als Varianten 1 bis Variante 7 bezeichnet - ZIEL

Bei der Festlegung der Varianten wurde der Durchführungsbeschlu ss 2014/709/EU zugrunde gelegt.


open_in_newOriginalquelle (StMUV)

Rahmenplan Afrikanische Schweinepest (ASP)
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