22.03.2017rss_feed

Briefwahl zur Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, Unternehmen des Obst- und Gartenbaus sollten sich den 31. Mai als wichtigen Wahltermin dick ankreuzen. Das ist der letzte Tag, an dem die Briefwahl zur Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) stattfindet.
Die SVLFG ermittelt aktuell über den Versand von Fragebögen die Wahlberechtigung der Versicherten. Nach Rücklauf der Fragebögen erhalten diese voraussichtlich im April ihre Wahlunterlagen. Gewählt wird in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung mit ihren bundesweit mehr als 1 Mio. Versicherten. Zur Wahl aufgerufen ist die Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte. Die Wahlen des paritätisch besetzten Versichertenparlaments zu der Gruppe der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind infolge der Durchführung von Friedenswahlen bereits abgeschlossen.