01.02.2019rss_feed

Bundesregierung legt EU-Kommission Maßnahmenkatalog zur Änderung der Düngeverordnung vor

BMEL - Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat einen mit dem Bundesumweltministerium abgestimmten Maßnahmenkatalog entwickelt, mit dem die Nitratwerte im deutschen Grundwasser gesenkt werden sollen.

Der Nährstoffvergleich und der zulässige Kontrollwert sollen daher gestrichen und durch eine Aufzeichnungspflicht der tatsächlichen Düngung ersetzt werden. Der errechnete Düngebedarf darf mit den Düngungsmaßnahmen nicht überschritten werden.
Für die mit Nitrat belasteten Gebiete – für die so genannten roten Gebiete – wurden der Europäischen Kommission zusätzliche Maßnahmen vorgeschlagen:

  • Verbot der Herbstdüngung im Spätsommer bei Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung.
  • Der für jede Kultur nach strengen Vorgaben errechnete Düngebedarf wird pauschal um 20 % abgesenkt.
  • Die bisher nur im Betriebsdurchschnitt geltende Obergrenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar für Gülle und andere Wirtschaftsdünger muss zukünftig schlagbezogen berechnet werden, d.h. für jedes Feld gilt dann die Obergrenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar.
  • Wenn eine Sommerkultur, wie z.B. Mais oder Zuckerrüben, angebaut wird, die erst im Frühjahr ausgesät wird, muss im Herbst davor verpflichtend eine Zwischenfrucht angebaut werden, damit der Boden über Winter mit einer Pflanzendecke bedeckt ist.

open_in_newOriginalmeldung (BMEL)