14.02.2022rss_feed

Fokus auf „Antibiotika-Vielverbraucher“ richten

LPD - Am 28. Januar 2022 ist in Deutschland mit dem neuen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) ein eigenständiges Tierarzneimittelrecht in Kraft getreten. Die gesetzliche Neuerung hat das Ziel, den Belangen von Tierhaltern, Tierärzten und der Verwaltung besser gerecht zu werden. Seither ist in allen Mitgliedstaaten der Union auch die Verordnung (EU) 2019/6 anzuwenden.

Der Einsatz von Antibiotika wird durch die neue EU-Tierarzneimittelverordnung weiter eingeschränkt. Die vorbeugende Anwendung von Antibiotika wird bei Tiergruppen verboten und die Anwendung von Antibiotika untersagt, die der Humanmedizin vorbehalten sind, den sogenannten Reserveantibiotika. Aus der tierärztlichen Praxis werden potenzielle Probleme bei der Umsetzung des neuen Gesetzes insbesondere darin gesehen, dass Tierarzneimittel künftig nur noch entsprechend ihrer Zulassung angewendet werden dürfen. Wissenschaftliche Erkenntnisse und individuelle Anpassungen sind somit in der Behandlungspraxis schwieriger umzusetzen.