26.06.2017rss_feed

Frankreich: Tierschützer nach Einbruch erstmals angeklagt

age / top agrar - In Frankreich wurden erstmals Mitglieder der Tierschützer-Vereinigung L 214 wegen eines Einbruches in einen Schlachthof angeklagt. Das Verfahren wegen Hausfriedensbruchs und Verletzung der Privatsphäre begann vergangene Woche in Versailles.

In Bayern hat ein Bauernobmann ebenfalls eine Tierrechtsorganisation angezeigt. Nicht um vermeintliche Tierschutzverstöße, sondern um die späte Information der Behörden richterlich klären zu lassen. Dahinter steht der Vorwurf, dass Tieren nur geholfen werden kann, wenn Behörden unmittelbar informiert werden und sofort reagieren können.