30.06.2017rss_feed

Keine Patente auf Pflanzen und Tiere

EPA - Auf der Grundlage eines Vorschlags des Europäischen Patentamts hat der Verwaltungsrat eine Regeländerung beschlossen, wonach Pflanzen und Tiere, die ausschließlich durch im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren gewonnen werden, von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sind.

Der vom Verwaltungsrat fast einstimmig angenommene Vorschlag des EPA stärkt weiter die Einheitlichkeit des harmonisierten europäischen Patentrechts. Er beinhaltet eine wichtige Präzisierung der Patentierungspraxis des EPA und verschafft damit den Nutzern des europäischen Patentsystems größere Klarheit und Rechtssicherheit.

Die neuen Bestimmungen treten ab 1. Juli 2017 in Kraft. Während der laufenden Diskussionen im EPA waren alle Prüfungs- und Einspruchsverfahren ausgesetzt worden, in denen der Erfindungsgegenstand Pflanzen oder Tiere betraf, die durch im Wesentlichen biologische Verfahren gewonnen werden. Diese Fälle werden nun wieder aufgenommen und nach Maßgabe der klargestellten Praxis geprüft.