Kleinbeihilfe Agrar: Bis 31. Oktober 2022 online beantragen!
Damit landwirtschaftliche Unternehmen die Kleinbeihilfen zur Stützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine
zügig erhalten, hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) alle berechtigten Betriebe angeschrieben. Mit diesen individuellen Zugangsdaten für das Online-Antragsportal können die Unternehmen vom 01. bis 31. Oktober 2022 den Zuschuss ausschließlich elektronisch unter www.ble.de/kleinbeihilfe-agrar beantragen.
Beihilfeberechtigt sind Unternehmen, die den in der Richtlinie genannten energieintensiven Agrarsektoren der Nahrungsmittelerzeugung zuzuordnen sind und nicht schon eine Anpassungsbeihilfe durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) für die selbigen Agrarsektoren erhalten haben. Die Kleinbeihilfe beträgt unter Berücksichtigung der verschiedenen Kumulierungsvorschriften je Unternehmen maximal 15.000 Euro.
Das Antragsverfahren findet ausschließlich elektronisch statt, die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2022, 24:00 Uhr. Die Kleinbeihilfe erhalten die Betriebe noch in diesem Jahr.