03.05.2020rss_feed

Neue Düngeverordnung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft

Der Bundesrat hat am 27.03.2020 dem Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung der Düngeverordnung zugestimmt. Durch die Übernahme in das Bundesgesetzblatt erlangt die Düngeverordnung mit Wirkung vom 1. Mai Gültigkeit. In Abstimmung mit der EU-Kommission wurde vereinbart, dass ein Teil der Verordnung und zwar die differenziertere Ausweisung der roten Gebiete wie auch die Anwendung weitergehender Anforderungen an die Düngung in diesen Gebieten erst zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden muss. Die Änderungen, die jetzt auf alle Betriebe und auf die in den sog. N-Kulissen zukommen, haben Henning Schuch und Dr. Lars Biernat, Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein übersichtlich zusammengestellt.