08.03.2018rss_feed

Niedersachsen: Informationen zur Meldepflicht von Wirtschaftsdüngerm

Seit Juli 2012 gelten in Niedersachsen Meldepflichten beim Inverkehrbringen / der Abgabe und bei der Übernahme / der Aufnahme von Wirtschaftsdüngern sowie von Stoffen, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten (sonstige Stoffe). Mit der Novelierung der niedersächsischen Verordnung über Meldepflichten in Bezug auf Wirtschaftsdünger gelten für Lieferungen ab Juli 2017 erweiterte Meldepflichten.
Hierzu gibt es aktuell zwei Gerichtsurteile des Verwaltungsgerichtes (VG) Oldenburg (Az. 5 B 494/18 ) und des Oberverwaltungsgerichtes in Lüneburg, das das Urteil des VG Oldenburg bestätigt.