08.07.2020rss_feed

Nutzung von Brachflächen für Futterzwecke

Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) ermöglicht ab dem 16. Juli unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung von Brachflächen für Futterzwecke. Auf Grund widriger Witterungsverhältnisse und fehlender Reserven aus den Vorjahren zeichnen sich bei einigen Betrieben in Niedersachsen und Bremen erhebliche Futterengpässe ab. Um hier zu unterstützen, bietet das Landwirtschaftsministerium die Möglichkeit, die Nutzung von Brachflächen im Rahmen des Greenings bzw. der ökologischen Vorrangflächen (öVF) unter bestimmten Voraussetzungen zu ermöglichen. Grundlage dabei ist der § 25 (2) der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung. Auf Grund der lokal unterschiedlichen Betroffenheit bedarf es einer Einzelfallregelung und somit eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens. Ab sofort können entsprechende Anträge bei den Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gestellt werden. Das Formular finden Sie auf der Internetseite der LWK Niedersachsen www.lwk-niedersachsen.de unter dem Webcode: 01035612.