Österreich: Nationalrat beschließt Verbot von Vollspaltenböden ab 2034 – Übergangsfristen verkürzt
Wien – Der österreichische Nationalrat hat heute eine Novelle des Tierschutzgesetzes beschlossen, die ein schrittweises Verbot der Schweinehaltung auf unstrukturierten Vollspaltenböden vorsieht. Ab 1. Juni 2034 sind solche Systeme in Österreich nicht mehr zulässig – sechs Jahre früher als ursprünglich geplant. Damit reagiert das Parlament auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs, der die bisherigen Übergangsfristen als zu lang eingestuft hatte.
für rund 170 Betriebe, die zuletzt in neue Ställe investiert haben, gibt es eine verlängerte Frist bis 2038. Erste Verbesserungen – etwa mehr Platz und Beschäftigungsmaterial – sind bereits ab 2029 umzusetzen.
Neben den Regierungsparteien stimmte auch die FPÖ zu, kritisierte jedoch die kurze Übergangsfrist. Grüne und weitere Oppositionsparteien forderten weitergehende Standards, fanden aber keine Mehrheit.
Mit der Gesetzesänderung sollen Tierwohl, Planungssicherheit und Versorgungssicherheit besser in Einklang gebracht werden. Mindeststandards für die Schweinehaltung sollen ab 2027 neu verhandelt werden.