13.04.2017rss_feed

QS-Betriebe ohne Therapieindex verlieren ab Mai die QS-Lieferberechtigung

QS - QS weist aktuell darauf hin, dass Schweine haltende Betriebe, für die am 1. Mai 2017 kein Therapieindex in der Antibiotika-Datenbank berechnet werden kann, die Lieferberechtigung für das QS-System verlieren werden. Auch fehlende Stammdaten führen zur Sperre bei QS.
Der Therapieindex kann nur berechnet werden, wenn für jedes Kalenderquartal entweder Behandlungsbelege in der Antibiotikadatenbank vorliegen oder die sogenannte Nullmeldung vorliegt, dass keine Antibiotika abgegeben wurden.
Falls Ihre Daten noch nicht in der Antibiotikadatenbank gemeldet sind, sollten Sie die Daten schnellstmöglich bis spätestens 30. April 2017 nachtragen bzw. durch Ihren Tierarzt nachtragen lassen, um Ihre Tiere weiterhin ohne Unterbrechung ins QS-System liefern zu können.