10.07.2025rss_feed

Sonder-Agrarministerkonferenz: Weichenstellung für die GAP-Förderperiode ab 2028

Bei der heutigen Sonder-Agrarministerkonferenz haben die Agrarministerinnen, -minister und -senatorinnen der Bundesländer gemeinsam mit dem Bundesministerium über die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU beraten. Im Mittelpunkt stand die Förderperiode 2028 bis 2034. Ziel ist es, die GAP künftig einfacher, effizienter und transparenter zu gestalten sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu sichern.


Im Rahmen der Konferenz wurde auch eine gemeinsame Resolution an die Europäische Kommission verabschiedet, mit der die Länder ein starkes Signal für eine praxistaugliche Ausgestaltung der GAP senden möchten.


Ein zentraler Punkt der Diskussion war die Forderung nach einer Vereinfachung der GAP-Regelungen und einer 1:1-Umsetzung europäischer Vorgaben in Deutschland. Dies soll Landwirtinnen und Landwirten eine verlässliche Perspektive geben und unnötige bürokratische Hürden abbauen.


Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen betonte unter anderem folgende Aspekte:

  • Die Beibehaltung der beiden Säulen der GAP, insbesondere der Einkommensgrundstützung in der 1. Säule.

  • Eine stärkere regionale Verankerung von Agrarumwelt-, Klima- und Tierwohlmaßnahmen (AUKTM).

  • Die Entwicklung von Umweltleistungen, die sich wirtschaftlich für die Betriebe lohnen.

  • Die Überarbeitung bestehender Konditionalitäten zugunsten praxisnaher GLÖZ-Standards.

  • Die Schaffung weniger, aber klarer und umsetzbarer Regelungen im Sinne der landwirtschaftlichen Praxis.


Mit Blick auf Herausforderungen wie den Klimawandel und globale Unsicherheiten wurde deutlich, dass eine stabile und ausreichend finanzierte GAP auch nach 2028 ein zentrales Element für eine zukunftsfähige Landwirtschaft bleibt.