02.09.2022rss_feed

Baden-Württemberg: Finanzielle Unterstützung bei Schutzimpfungen gegen die Blauzungenkrankheit

Um einen erneuten Seucheneintrag zu verhindern, ist unverändert die flächendeckende Impfung gegen die Blauzungenkrankheit dringend erforderlich. Der am 18. Juli für Baden-Württemberg erhaltene Freiheitsstatus soll ab September langfristig durch drei Impfzonen mit unterschiedlicher finanzieller Unterstützung der freiwilligen Schutzimpfungen weiter abgesichert werden, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am 1. September. Die Unterstützung in der Impfzone 3 beträgt beim Rind unverändert 1,00 Euro je Impfung, in der Impfzone 2 verdoppelt sie sich auf 2,00 Euro je Impfung und in der Impfzone 1 steigt sie auf 3,50 Euro je Impfung.