26.01.2026rss_feed

Betäubungsloses Enthornen von Kälbern: In Niedersachsen weiterhin nur mit Beruhigungs- und Schmerzmitteln erlaubt

In Niedersachsen ist die betäubungslose Enthornung von unter sechs Wochen alten Kälbern weiterhin nur zulässig, wenn den Tieren ein Beruhigungsmittel (Sedativum) und ein mindestens 24 Stunden wirksames Schmerzmittel verabreicht werden. Diese Praxis wurde in Niedersachsen bereits seit Dezember 2016 durch einen Runderlass vorgeschrieben. Nachdem dieser nach einmaliger Verlängerung nun ausgelaufen ist, hat Niedersachsen die Tierschutz-Vorgaben in einem neuen Erlass bekräftigt und präzisiert. Er greift insbesondere das Thema Sachkunde konkreter auf: Demnach kann für Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung im Ausbildungsberuf Landwirt*in, die ihre Ausbildung auf einem rinderhaltenden Betrieb absolviert haben, auf dem Kälber enthornt wurden, sowie im Ausbildungsberuf Tierwirt*in Fachrichtung Rinderhaltung davon ausgegangen werden, dass diese über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Alle anderen Personen müssen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der zuständigen Behörde auf Verlangen nachweisen. Beispielsweise durch Bescheinigungen über eine entsprechend fachkundige Unterweisung durch einen Tierarzt bzw. Tierärztin.