13.05.2020rss_feed

Betriebliche Eigenkontrolle der Tiergerechtheit in der Rinderhaltung – Das Projekt "INZEIT"

Nach § 11 Abs. 8 Tierschutzgesetz (TierSchG) müssen Landwirte – um sicherzustellen, dass die Anforderungen des Tierschutzgesetzes umgesetzt werden – das Tierwohl in ihren Betrieben erfassen und bewerten. Wie Tierhalter die Tierwohlsituation erfassen und bewerten können, wird in einem aktuellen Forschungsprojekt an der LfL gemeinsam mit Milch- und Mastrindhaltern aus ganz Bayern nachgegangen.