21.06.2022rss_feed

Brandenburg: Neue Richtlinie zur Förderung der Sommerweidehaltung von Rindern in Kraft

Um die rinderhaltenden Betriebe in Brandenburg bei der Umstellung ihrer Tierhaltung zu unterstützen, hat das Agrarministerium eine neue Richtlinie zur Förderung der Sommerweidehaltung von Rindern aufgelegt. Förderfähig sind über die neue Richtlinie Milchrinder sowie Mastrinder, die von den rinderhaltenden Betrieben, soweit Krankheit oder zu erwartende Schäden des Tieres dem nicht entgegenstehen, in den Monaten Mai bis November und für das aktuelle Jahr Juli bis November täglich Weidegang mit freiem Zugang zu einer Tränkevorrichtung erhalten. Zum Melken dürfen die Milchrinder in den Stall geholt werden. Damit setzt das Agrarministerium eine weitere Maßnahme aus dem Tierschutzplan Brandenburg und eine Empfehlung der Borchert-Kommission um. Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt jährlich 60 Euro je berücksichtigungsfähiger Großvieheinheit (GVE). Bei einer zusätzlichen Förderung als ökologisch wirtschaftender Betrieb beträgt die Förderung 50 Euro pro GVE.