20.01.2022rss_feed

Bund Naturschutz Bayern klagt gegen genehmigten Wolfsabschuss

Die Regierung von Oberbayern hat aus Gründen der öffentlichen Sicherheit die Entnahme des männlichen Wolfes mit dem genetischen Code GW2425m zugelassen. Der Bund Naturschutz Bayern e.V. (BN) klagt jetzt gegen den Abschuss des Traunsteiner Wolfes, der per Allgemeinverfügung zum Abschuss frei gegeben wurde. Die Entnahmebegründung sei nicht haltbar und der Wolf stelle keine Gefahr für Menschen dar, argumentiert der BN.