24.07.2020rss_feed

Das Schächten von Opfertieren ist verboten

Das islamische Opferfest (türkisch: Kurban Bayrami) wird in diesem Jahr vom 31. Juli bis 2. August begangen. Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises weist alle muslimischen Mitbürger aus diesem Anlass darauf hin, dass ein Schächten von Opfertieren – also ein Schlachten ohne vorherige Betäubung – nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten ist. Beim Halsschnitt erleiden die nicht betäubten Tiere Schmerzen, Atemnot und Todesangst. Bis zur Bewusstlosigkeit kann es bis zu einer Minute, beim Eintreten von Komplikationen auch wesentlich länger dauern. Das Schächten bei vollem Bewusstsein ist vollkommen unnötig, da es tierschutzkonforme Alternativen gibt, die von sehr vielen Moslems, auch von muslimischen Theologen, akzeptiert werden.