31.01.2022rss_feed

EU genehmigt Polen die finanzielle Hilfe notleidender Schweinehalter

Die Europäische Kommission hat heute bekannt gegeben, dass sie ein Hilfsprogramm der polnischen Regierung genehmigt hat, mit dem Verluste der Schweinehalter aufgrund der Coronokrise entschädigt werden sollen. Insgesamt stehen dafür 88 Mio EUR zur Verfügung.

Bereits am 1. Januar 2022 war im polnischen Amtsblatt eine Änderung der nationalen Verordnung über die Beihilfe zum Ausgleich von ASP-bedingten Einkommensverlusten aus dem Verkauf von Landschweinen veröffentlicht worden. Für ab 2022 gestellte Anträge gilt nun eine geänderte Methode zur Berechnung der Einkommensminderung. Hierfür stehen nun bis zu 480 Mio Zloty (104,9 Mio EUR) zur Verfügung. Die Beihilfe wurde der Europäischen Kommission unter Berufung auf Art. 26 der Gruppenfreistellungs-VO 702/2014 (ABER) bekannt gegeben (vgl. Art. 26 der Gruppenfreistellungs-VO 702/2014).