25.05.2021rss_feed

Ferkelimport: BMEL äußert sich zu QS-Beschluss

Zum Umgang der Qualitäts- und Sicherheit GmbH (QS) mit importierten männlichen Ferkeln, die mit hierzulande nicht zugelassenen Verfahren kastriert worden sind, hält sich das Bundeslandwirtschaftsministerium bedeckt. Zur Kritik des früheren QS-Geschäftsführers Dr. Hermann-Josef Nienhoff, die Bundesregierung lasse die heimischen Ferkelerzeuger in dieser Frage im Regen stehen, erklärte ein Ministeriumssprecher jetzt auf Anfrage, dass die Tierhalter in Deutschland strengeren, mit höheren Kosten verbundenen Auflagen als ihre Kollegen in der EU unterlägen. Zugleich könne der Import von Ferkeln aus anderen Mitgliedsländern nicht verboten werden. Im geplanten staatlichen Tierwohlkennzeichen solle aber die CO2-Narkose als in Deutschland nicht zugelassenes Verfahren ausgeschlossen werden, so der Ressortsprecher. Die Anforderungen in der Tierwohlkennzeichenverordnung seien für diejenigen verpflichtend, die ihre Produkte entsprechend kennzeichnen wollten. Das sei unabhängig von der Herkunft der Produkte. Ziel sei es, eine Herausstellung von Erzeugnissen zu erreichen, in denen besonders viel Tierwohl stecke. Das sei wichtig, um höhere Produktionskosten über die Vermarktung aufzufangen.