Frankreich: Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration in Kraft getreten
Das französische Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung hat einen Ministerialerlass und eine technische Anweisung herausgegeben, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen ab dem 01. Januar männliche Ferkel weiter kastriert werden dürfen. Neben der Betäubung der Ferkel wie in Deutschland, sind auch die Lokalanästhesie mit Hilfe von Lidocainlokalinjektion und die Immunokastration erlaubt. Das Lokalanästhetikum Trif-Solfen durchläuft in Belgien gerade ein Zulassungsverfahren und soll nach Abschluss eine befristete Genehmigung erhalten. In Deutschland ist eine Lokalanästhesie als Vierter Weg
nicht zugelassen. Die neue Auflage betrifft rd. 10 Millionen Ferkel. Das Ministerium hat hierzu auch ein eLearning für betroffene Landwirte veröffentlicht.