03.07.2020rss_feed

Hessen: Ausnahmeregelungen für Teilnehmer am ASP-Statusverfahren

Um im Falle des Ausbruchs der ASP von den Ausnahmeregelungen von der Untersuchungspflicht für die zu verbringenden Schweine in Restriktionszonen Gebrauch machen zu können, besteht für Schweine haltende Betriebe in Hessen die Möglichkeit für eine freiwillige Teilnahme am ASP-Statusverfahren. Für die Teilnahme am Verfahren müssen sich interessierte Betriebe mit einem Formular bei der zuständigen kommunalen Veterinärbehörde anmelden.