04.04.2022rss_feed

LfL bietet Berechnungsprogramm zur Stallbilanz für TA Luft an

Nach dem Inkrafttreten der novellierten Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) im Dezember 2021 müssen landwirtschaftliche Betriebe höhere Auflagen zum Emissionsschutz einhalten. Dazu gehören auch Vorgaben zur Fütterung von Schweinen und Geflügel. Hierbei gilt es, die maximalen Nährstoffausscheidungen bei Schweinen und Geflügel für Stickstoff (N) und Phosphat (P2O5) einzuhalten beziehungsweise nachzuweisen, damit Ammoniakemissionen gesenkt werden. Dies kann mit einer stark N-/P-reduzierten Fütterung erreicht werden. Alle Anlagen, die der Richtlinie über Industrieemissionen unterliegen (E-Anlagen) und entsprechend genehmigt wurden, haben zur Plausibilisierung der Best Verfügbaren Technik (BVT) die Einhaltung der in der TA Luft festgelegten Ausscheidungswerte für N und P2O5 über eine Stallbilanz, auch Massenbilanz genannt, nachzuweisen. Die Landesanstalt für Landwirtschaft bietet auf ihrer Homepage für Schweine- und Geflügelhalter nun ein Programm zur Erstellung dieser Stallbilanz an.