07.07.2025rss_feed

Lumpy Skin Disease (LSD): BRS informiert zur aktuellen Situation und empfohlenen Maßnahmen

Der Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS) informiert angesichts der aktuellen Lage zur Lumpy Skin Disease (LSD) über rechtliche Grundlagen, mögliche Auswirkungen für die Rinderhaltung sowie notwendige Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung.


Die LSD ist eine hochansteckende, durch das Lumpy Skin Disease Virus (LSDV) verursachte Tierseuche, die ausschließlich Rinder und Wasserbüffel betrifft. Sie gilt im EU-Recht als Kategorie-A-Seuche, sodass im Ausbruchsgeschehen umgehend staatliche Maßnahmen zu ergreifen sind.


Veterinärrechtliche Grundlagen
Maßnahmen basieren voraussichtlich auf der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687, die u. a. Sperrzonen regelt. Bei einem Ausbruch wird mit einer Schutzzone von 20 km und einer Überwachungszone von 50 km zu rechnen sein, verbunden mit strengen Verbringungs- und Handelsbeschränkungen. Der WOAH-Terrestrial Code (Kapitel 11.9) gibt zudem klare Vorgaben für Handel und Zuchtmaterial aus betroffenen Regionen. Derzeit ist nach unseren Kenntnissen in der EU kein Impfstoff gegen LSD zugelassen. Die Möglichkeit einer Gestattung der Anwendung nicht zugelassener Impfstoffe, die die verfügbar sind, besteht jedoch laut Verordnung (EU) 2019/6 im Falle eines Ausbruchs unter bestimmten Voraussetzungen


Empfehlungen des BRS

Der BRS rät seinen Mitgliedern und den Betrieben der Rinder- und Wasserbüffelhaltung:

  • Biosicherheit: Betriebe sollten ihre Biosicherheitsmaßnahmen und Notfallpläne überprüfen, um im Ernstfall vorbereitet zu sein.

  • Informationen nutzen: Der BRS stellt Materialien und Links unter www.rind-schwein.de bereit.

  • Handel und Transport sorgfältig prüfen: Zukäufe aus dem Ausland sollten nur nach eingehender Prüfung der Seuchenlage erfolgen.

  • Behördenkontakt pflegen: Halten Sie den Kontakt zu den Veterinärbehörden und informieren Sie sich über regionale Vorgaben.