06.02.2023rss_feed

LWK Niedersachsen: Förderung für Mutterkühe ab 2023

Im Rahmen der gekoppelten Einkommensstützung der EU-Direktzahlungen gibt es ab 2023 wieder eine Zahlung für Mutterkühe. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe in Niedersachsen, Bremen und Hamburg, die in dem jeweiligen Bundesland steuerlich veranlagt werden und als aktiver Landwirt die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Unfallversicherung für den Betrieb nachweisen können. Ist für einen Betriebsinhaber die landwirtschaftliche Fläche kleiner als 1 ha und ist eine gekoppelte Tierförderung beantragt, kann eine Förderung der Direktzahlungen auch erfolgen, wenn eine Mindestfördersumme von 225 € (vor Anwendung von Sanktionen) erreicht wird. Die Beantragung erfolgt digital in dem Antragsmodul ANDI für Niedersachsen ab Mitte/Ende März 2023. Letzter Termin für die Einreichung ist der 15.05.2023.