28.10.2020rss_feed

Nationaler Aktionsplan Kupierverzicht: Bayern mit neuer Internetseite

Das routinemäßige Kupieren von Schweineschwänzen zur Verhinderung von Schwanzbeißen ist durch EU-Recht bereits seit 1991 verboten. Der Eingriff ist nur im Einzelfall zulässig, wenn er für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist. Dies muss der zuständigen Behörde auf Verlangen glaubhaft dargelegt werden. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat jetzt ein neues Internetportal https://www.aktionsplankupierverzicht.bayern.de geschaffen, auf dem sich Landwirte über den Aktionsplan und das Nationale Wissensnetzwerk Kupierverzicht informieren können. Wichtig ist die Linkliste mit ausgebildeten Fachberatern. Die Nutzung der neuen Internetseite wird in kleinen Videofilmen erläutert. Schön sind die Fallbeispiele