20.10.2022rss_feed

Neue Bayerische Tierschutzleitlinie für die Mastrinderhaltung

In Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsministerium, verschiedenen Behörden, Wissenschaft und dem Bauernverband hat das bayerische Umweltministerium die Bayerische Tierschutzleitlinie für die Haltung von Mastrindern und Mutterkühen veröffentlicht. Die Tierschutzleitlinie soll eine Lücke in der nationalen Tierschutzgesetzgebung, die für bayerische Rinderbetriebe bisher bestand, schließen. Für Rinder von über 6 Monaten fehlt es an speziellen Vorgaben in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. So gilt für diese Tiere lediglich der unbestimmt formulierte § 2 Tierschutzgesetz (sog. Tierhalternorm), nach dem jeder Tierhalter seine Tiere nach deren Art und Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen muss. Die Bayerische Tierschutzleitlinie soll die allgemeinen Anforderungen aus dem Tierschutzgesetz sowie der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung konkretisieren. Sie berücksichtigt dabei auch die Europaratsempfehlungen zur Rinderhaltung. Insbesondere orientiert sich die Leitlinie an den speziellen bayerischen Strukturen der landwirtschaftlichen Rinderhaltung.