05.06.2026rss_feed

Niedersachsen leitet Ausstieg aus der Anbindehaltung von Rindern ein

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat einen neuen Erlass zum Ausstieg aus der Anbindehaltung von Rindern veröffentlicht. Demnach sollen verschiedene Formen der Anbindehaltung künftig durch Allgemeinverfügungen untersagt werden. Betroffen sind unter anderem die ganzjährige Anbindehaltung, kombinierte Anbindehaltungen mit regelmäßigem Auslauf sowie saisonale Anbindehaltungen.


Für die betroffenen Betriebe sind Übergangs- und Umstellungsfristen vorgesehen. Während die ganzjährige Anbindehaltung innerhalb von 18 Monaten beendet oder auf ein anderes Haltungssystem umgestellt werden muss, gelten für andere Formen der Anbindehaltung Fristen von bis zu sieben Jahren, in begründeten Einzelfällen mit Verlängerungsmöglichkeit.


Der Erlass tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und enthält zudem detaillierte Anforderungen für Betriebe, die während der Übergangszeit weiterhin Anbindehaltung praktizieren.