08.01.2020rss_feed

NRW plant Änderung der Jagdverordnung für den Fall eines ASP-Ausbruchs

Am 15. Januar wird sich der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen mit einem Antrag zur Änderung der Landesjagdverordnung beschäftigen. Diese Verordnung dient der effektiven und zügigen Tilgung einer festgestellten ASP zum Schutz der Wildtiere und zur Abwehr erheblicher Schäden in der Nutztierhaltung durch den räumlich und zeitlich begrenzten Einsatz besonderer jagdlicher Maßnahmen. Hintergrund sind die positiven Erfahrungen aus dem Seuchengeschehen aus Tschechien und Belgien. Sie belegen, dass die Durchführung besonderer jagdlicher Maßnahmen zur Tilgung der Wildseuche beitragen kann.