28.04.2021rss_feed

Online-Workshop: Das Tierwohl im Schweinestall steigern- Einsatz von Beschäftigungsmaterial

Ab August 2021 ist die gesetzliche Mindestvorgabe für das Zurverfügungstellen von Beschäftigungsmaterial für Hausschweine im Rahmen der Tierschutznutztierhaltungsverordnung konkretisiert worden. So muss das angebotene Beschäftigungsmaterial ab dem Zeitpunkt zusätzlich auch organisch und faserreich sein. Doch wie kann dies praktisch umgesetzt werden? Was wird unter ausreichender Menge verstanden? Und welche Möglichkeiten gibt es das Beschäftigungsmaterial anzubieten? Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bietet am 25. Mai 2021 um 14 Uhr einen online-Workshop zum Thema an. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.