20.10.2020rss_feed

Rückschlag bei der Eindämmung der Blauzungenkrankheit

Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 bei einem Kalb aus einem Bestand im Kreis Trier-Saarburg nachgewiesen. Konsequenz: Die landesweit geltenden Restriktionen für den Handel mit empfänglichen Tieren müssen weiter aufrechterhalten werden. Es ist der erste Nachweis des Blauzungenvirus in Deutschland seit November 2019 (www.fli.de/). Das bereits seit Januar 2019 bestehende und ganz Rheinland-Pfalz umfassende Restriktionsgebiet muss damit weiter bestehen bleiben. Erst wenn mindestens zwei Jahre kein Fall amtlich zur Kenntnis gelangt ist, können die Maßnahmen wieder aufgehoben werden.